Ersatzprodukte oder Ersatzteile sind unter Umständen nicht neu, befinden sich jedoch in einem
einwandfreien Betriebszustand und sind dem Originalprodukt oder Originalteil funktionell mindestens
gleichwertig. Das Ersatzprodukt oder das Ersatzteil erhält den Garantiestatus des Originalprodukts. Produkte
und Teile, die zur Reparatur gegeben wurden, können anstatt einer Reparatur auch durch überholte Produkte
bzw. Teile des gleichen Typs ausgetauscht werden. Bei der Reparatur des Produkts können überholte Teile
verwendet werden. Falls das Produkt vom Benutzer erstellte Daten speichert, gehen bei der Reparatur
möglicherweise Daten verloren.
Der gleiche Abschnitt in Teil 1 wird wie folgt ergänzt:
Nutzung von persönlichen Kontaktdaten
Lenovo ist nicht in der Lage, die Services gemäß der vorliegenden Garantie zu erbringen, wenn der Kunde
seine persönlichen Informationen nicht zur Verfügung stellt bzw. Lenovo untersagt, seine Informationen an
einen Vertreter oder Auftragnehmer von Lenovo zu übermitteln. Der Kunde hat gemäß dem Privacy Act von
1988 (Datenschutzgesetz) das Recht, auf seine persönlichen Informationen und Daten zuzugreifen und diese
im Falle von Fehlern berichtigen zu lassen. Zu diesen Zwecken wendet sich der Kunde an Lenovo.
Der gleiche Abschnitt in Teil 1 wird wie folgt ersetzt:
Haftungsbeschränkung
Lenovo trägt die Verantwortung für den Verlust bzw. die Beschädigung des Produkts, während es sich im
Besitz des Service-Providers befindet oder in Fällen, in denen der Service-Provider für den Transport
verantwortlich ist, während es sich auf dem Transportweg befindet.
Weder Lenovo noch der Service-Provider haften für den Verlust bzw. die Offenlegung von Daten, wie z. B.
vertrauliche, urheberrechtlich geschützte oder persönliche Daten, die auf einem Produkt vorhanden sind.
SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, HAFTEN LENOVO, SEINE ANGEGLIEDERTEN UNTERNEHMEN,
LIEFERANTEN, RESELLER ODER SERVICE-PROVIDER UNTER KEINEN UMSTÄNDEN, UNGEACHTET
DESSEN, OB DER WESENTLICHE ZWECK JEGLICHER HIERIN FESTGELEGTEN RECHTSMITTEL
ERFÜLLT IST, SOWIE UNABHÄNGIG DAVON, OB SICH DER SCHADENSERSATZANSPRUCH AUF DEN
VERTRAG, AUF FAHRLÄSSIGKEIT, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG BZW. SONSTIGE
HAFTUNGSTATBESTÄNDE STÜTZT, IN FOLGENDEN FÄLLEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT
SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE: 1) ANSPRÜCHE DRITTER AUF SCHADENSERSATZ
GEGENÜBER DEM KUNDEN, 2) VERLUST, BESCHÄDIGUNG BZW. OFFENLEGUNG DER DATEN DES
KUNDEN, 3) SPEZIELLE, MITTELBARE, NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH
ENTGANGENER GEWINNE, UMSÄTZE, VERLUSTE DES FIRMENWERTS ODER VERLUST ERWARTETER
EINSPARUNGEN. AUF KEINEN FALL ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG VON LENOVO, SEINEN
ANGEGLIEDERTEN UNTERNEHMEN, LIEFERANTEN, RESELLERN ODER SERVICE-PROVIDERN BEI
JEGLICHEN ANSPRÜCHEN DIE HÖHE DER TATSÄCHLICHEN DIREKTEN SCHÄDEN, DIE DER KUNDE
ERLITTEN HAT, SOWIE DIE HÖHE DES KAUFPREISES, DEN DER KUNDE FÜR DAS PRODUKT GEZAHLT
HAT.
DIE VORSTEHENDEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN GELTEN NICHT FÜR KÖRPERVERLETZUNG
(EINSCHLIEßLICH TOD) UND SCHÄDEN AN IMMOBILIEN UND BEWEGLICHEN SACHEN, FÜR DIE
LENOVO RECHTLICH HAFTBAR IST.
Der gleiche Abschnitt in Teil 1 wird wie folgt ersetzt:
Weitere Rechte des Kunden
DEM KUNDEN WERDEN MIT DER VORLIEGENDEN GARANTIE BESONDERE RECHTE EINGERÄUMT. DEM
KUNDEN STEHEN ZUDEM GESETZLICH WEITERE RECHTE ZU, EINSCHLIESSLICH DER RECHTE
GEMÄSS DEM AUSTRALISCHEN VERBRAUCHERSCHUTZGESETZ. GESETZLICH UNABDINGBARE
RECHTE, EINSCHLIESSLICH DER RECHTE, DIE DURCH EINEN VERTRAG WEDER BESCHRÄNKT NOCH
Anhang C. Begrenzte Herstellergarantie von Lenovo 45