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5.4.2 Fahren der Maschine
Diese Maschine ist zum Fahren auf öffentlichen Straßen nicht
zugelassen. Ihr Einsatz (im Sinne der Straßenverkehrsordnung) darf ausschließlich
auf privatem Gelände erfolgen, welches dem öffentlichen Verkehr nicht zugänglich ist.
Während des Fahrens muss das Messer ausgeschaltet sein und das
Mähwerk muss sich in der obersten Stellung (Position «5») befinden.
Zum Fahrbeginn:
1. den Gashebel in eine Stellung zwischen «LANGSAM» und «SCHNELL» bringen;
2. das Pedal ( 4.2) ganz durchdrücken und den Schalthebel in die Stellung des Gangs
bringen ( 4.4).
3. das Pedal langsam loslassen, um die Fahrt zu beginnen.
Durch Betätigung des Gashebels und Wechseln der Gänge wird allmählich die gewünschte
Geschwindigkeit erreicht. Um den Gang zu wechseln, muss man das Kupplungspedal ( 4.2)
betätigen.
Das Loslassen des Pedals muss allmählich erfolgen, um zu
vermeiden, dass ein zu ruckartiges Einkuppeln zum Aufbäumen der Maschine oder
zum Verlust der Kontrolle führt.
Das Pedal nicht plötzlich loslassen und den Drehzahlregler beim
Anfahren nicht über 1/3 des Hebelwegs in Richtung «F» bewegen, um ein ruckartiges
Zuschalten des Vortriebs zu vermeiden, was zu einem Aufsteigen der Vorderräder mit
Verlust der Maschinenkontrolle führen kann.
5.4.3 Bremsen
Zum Bremsen:
1. zuerst durch Verminderung der Motordrehzahl die Geschwindigkeit der Maschine
verlangsamen;
2. dann das Bremspedal ( 4.2) ganz durchdrücken, um die Geschwindigkeit weiter zu
verlangsamen, bis die Maschine anhält.
3. Den Drehzahlregler ( 4.4) in Leerlaufstellung «N» stellen, um ein langsames Anfahren
zu ermöglichen;
5.4.4 Rückwärtsgang
Der Rückwärtsgang DARF NUR bei stehender Maschine eingelegt
werden.
1. Nach dem Stillstand der Maschine den Rückwärtsgang einlegen, indem der Hebel
seitlich verschoben und die Stellung «R» eingelegt wird ( 4.4);
2. das Pedal allmählich zurücknehmen, um einzukuppeln und die Fahrt rückwärts zu
beginnen.
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