Softwareprogramm erhält, allen Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung zustimmen. Nach der Übertragung des
Softwareprogramms wird Ihre Lizenz automatisch gekündigt. Sie dürfen das Softwareprogramm lediglich im in
dieser Lizenzvereinbarung vereinbarten Umfang vermieten, unterlizenzieren oder zuweisen. Zuwiderhandlungen
sind nicht rechtswirksam.
7 AKTUALISIERUNGEN. Sie müssen eine Lizenz für das ursprüngliche Softwareprogramm besitzen, das von Lexmark
für die Aktualisierung festgelegt wurde, um ein als Aktualisierung festgelegtes Softwareprogramm zu verwenden.
Nach der Aktualisierung dürfen Sie das ursprüngliche Softwareprogramm nicht mehr verwenden, das die Grundlage
für die Aktualisierung darstellte.
8 KEINE VERÄNDERUNG DER SOFTWARE. Sie dürfen das Softwareprogramm nicht bearbeiten, entschlüsseln,
verändern, rekonstruieren, disassemblieren, neu kompilieren oder anderweitig übersetzen außer in dem
ausdrücklich durch geltendes Gesetz erlaubten Umfang zum Zweck der Interoperabilität, Fehlerkorrektur und
Sicherheitsüberprüfung. Falls Sie die Rechte dazu besitzen, müssen Sie Lexmark schriftlich über jeden Versuch einer
Rekonstruktion, einer Disassemblierung oder neuen Kompilierung informieren. Sie dürfen das Softwareprogramm
nur entschlüsseln, wenn es für die rechtmäßige Verwendung des Softwareprogramms erforderlich ist.
9 ZUSÄTZLICHE SOFTWARE. Diese Lizenzvereinbarung gilt für Aktualisierungen oder Erweiterungen zum
ursprünglichen von Lexmark bereitgestellten Softwareprogramm, falls Lexmark keine anderen Bestimmungen
gemeinsam mit der Aktualisierung oder der Erweiterung bereitstellt.
10 LAUFZEIT. Diese Lizenzvereinbarung ist gültig, solange sie nicht gekündigt oder abgelehnt wird. Sie dürfen diese
Lizenz jederzeit ablehnen oder kündigen, indem Sie alle Kopien dieses Softwareprogramms sowie alle
Modifizierungen, Dokumentationen und zusammengefügte Bestandteile in jeglicher Form oder wie anderweitig
hierin beschrieben zerstören. Lexmark darf die Lizenz kündigen, falls Sie Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung
nicht einhalten. Bei einer derartigen Kündigung stimmen Sie zu, alle Kopien des Softwareprogramms mit allen
Modifizierungen, Dokumentationen und zusammengefügten Bestandteilen in jeglicher Form zu zerstören.
11 STEUERN. Sie stimmen zu, dass Sie für die Bezahlung sämtlicher Steuern verantwortlich sind einschließlich, aber
nicht beschränkt auf sämtliche Steuern auf Waren, Dienstleistungen und persönliches Eigentum, die aus dieser
Vereinbarung oder der Verwendung dieses Softwareprogramms resultieren.
12 HANDLUNGSEINSCHRÄNKUNG. Eine sich aus dieser Vereinbarung ergebende Klage muss von beiden Parteien
innerhalb von zwei Jahren nach Klagegrund eingereicht werden, sofern dies nicht nach geltendem Recht anders
geregelt ist.
13 GELTENDES RECHT. Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Es darf keine Auswahlmöglichkeit der
gesetzlichen Bestimmungen eines Rechtssystems geben. Das UN-Kaufrecht (Convention on Contracts for the
International Sale of Goods – CISG) besitzt keine Gültigkeit.
14 REGIERUNG DER VEREINIGTEN STAATEN – BESCHRÄNKTE RECHTE. Das Softwareprogramm wurde vollständig mit
privaten Mitteln entwickelt. Die Rechte der Regierung der USA zur Verwendung des Softwareprogramms sind in
dieser Vereinbarung festgelegt und werden durch DFARS 252.227-7014 sowie ähnliche FAR Bestimmungen (oder
entsprechende behördliche Anordnungen oder Vertragsklauseln) eingeschränkt.
15 EINWILLIGUNG ZUR VERWENDUNG VON DATEN. Sie stimmen zu, dass Lexmark, zugehörige Tochterunternehmen
und Bevollmächtigte Daten sammeln und verwenden dürfen, die Sie in Zusammenhang mit Dienstleistungen in
Verbindung mit dem Softwareprogramm und wenn von Ihnen angefordert bereitstellen. Lexmark erklärt, diese
Daten in keiner Form zu verwenden, in der Sie persönlich identifiziert werden können, außer es ist zum Bereitstellen
derartiger Dienstleistungen erforderlich.
16 EXPORTBESCHRÄNKUNGEN. Sie dürfen (a) das Softwareprogramm oder ein direktes Produkt davon nicht unter
Missachtung geltender Exportgesetze erwerben, versenden, übertragen bzw. direkt oder indirekt erneut
exportieren und (b) die Verwendung des Softwareprogramms nicht zu Zwecken erlauben, die durch solche
Exportgesetze verboten sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verbreitung nuklearer, chemischer oder
biologischer Waffen.
17 ELEKTRONISCHE VERTRAGSVEREINBARUNG. Sie und Lexmark einigen sich auf das Treffen dieser
Lizenzvereinbarung auf elektronischem Weg. Dies bedeutet, wenn Sie auf die Schaltfläche "Zustimmen" oder "Ja"
auf dieser Seite klicken oder dieses Produkt verwenden, bestätigen Sie Ihre Zustimmung zu den Bestimmungen und
Hinweise
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