PRODUKT ZUR VERWENDUNG DURCH DRITTE INSTALLIEREN, STIMMEN SIE ZU, DIE BENUTZER DARÜBER ZU
INFORMIEREN, DASS SIE MIT DER VERWENDUNG DES PRODUKTS DIESE BESTIMMUNGEN AKZEPTIEREN.
LIZENZVEREINBARUNG FÜR TINTENPATRONEN
Ich stimme zu, dass der Verkauf der im Lieferumfang dieses Druckgeräts enthaltenen, patentierten Tintenpatronen
folgender/m Lizenz/Vertrag unterliegt: Die patentierten integrierten Tintenpatronen sind nur zur einmaligen
Verwendung lizenziert und können nach Abgabe einer bestimmten Tintenmenge nicht mehr verwendet werden. Eine
unterschiedliche Tintenmenge bleibt in der Patrone zurück, wenn diese ausgetauscht werden muss. Nach der
einmaligen Verwendung endet die Lizenz zur Verwendung der Tintenpatrone. Die verwendete Patrone darf nur an
Lexmark zur Wiederaufarbeitung, zum Recycling oder Auffüllen zurückgegeben werden. Beim Erwerb einer anderen
Patrone, die den oben angeführten Bestimmungen unterliegt, stimme ich diesen Bestimmungen auch für diese Patrone
zu. Wenn Sie den Bedingungen dieser Lizenz/dieses Vertrags zur einmaligen Verwendung nicht zustimmen, geben Sie
das Produkt in der Originalverpackung an den Händler zurück, bei dem Sie das Produkt erworben haben. Eine
Ersatzpatrone kann ohne diese Bedingungen erworben werden unter www.lexmark.com.
LEXMARK SOFTWARELIZENZVEREINBARUNG
Diese Softwarelizenzvereinbarung ("Lizenzvereinbarung") ist eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen Ihnen und
Lexmark International, Inc. ("Lexmark"). Soweit keine besondere abweichende Vereinbarung zwischen Ihnen und
Lexmark besteht, die diese Software erfasst, regelt ausschließlich diese Lizenzvereinbarung die Verwendung der
Software. Der Begriff "Softwareprogramm" umfasst maschinenlesbare Anweisungen, audiovisuellen Inhalt (z. B. Bilder
und Aufzeichnungen) und damit in Verbindung gebrachte Medien, gedruckte Materialien und elektronische
Dokumentationen, unabhängig davon, ob in das Lexmark-Produkt eingebunden, mit dem Lexmark-Produkt vertrieben
oder zur Verwendung mit dem Produkt.
1 ERKLÄRUNG ZUR BESCHRÄNKTEN GARANTIE. Lexmark garantiert, dass die Datenträger (z. B. Diskette oder CD) mit
dem Softwareprogramm (falls vorhanden) während des Garantiezeitraums bei normaler Verwendung frei von
Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Der Garantiezeitraum beträgt neunzig (90) Tage und beginnt am Tag der
Lieferung des Softwareprogramms an den ursprünglichen Endbenutzer. Diese beschränkte Garantie gilt nur für
Datenträger mit dem Softwareprogramm, die neu von Lexmark bzw. einem autorisierten Lexmark-Händler oder -
Lieferanten gekauft wurden. Lexmark ersetzt das Softwareprogramm für den Fall, dass der Datenträger nicht mit
den Bestimmungen dieser beschränkten Garantie übereinstimmt.
2 GEWÄHRLEISTUNG. DIE NUTZUNG DER SOFTWARE IST OPTIONAL UND KOSTENLOS. LEXMARK ÜBERNIMMT DAHER
KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR IHRE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, INSBESONDERE FÜR DIE TAUGLICHKEIT ZU DEN
VON IHNEN BEZWECKTEN NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN. Selbstverständlich gewährleistet Lexmark, dass durch das
Herunterladen und bestimmungsgemäße Nutzen der Software gemäß dieser Lizenzvereinbarung kein Schaden an
Ihrem Computer und den darauf befindlichen Programmen und Daten ausgelöst wird. Falls derartige Vorschriften
gelten, beschränkt Lexmark hiermit jegliche Haftung für Verstöße gegen diese Vorschriften auf eine der folgenden
Möglichkeiten. Ersatz des Softwareprogramms oder Rückerstattung des für das Softwareprogramm bezahlten
Preises.
3 LIZENZERTEILUNG. Lexmark erteilt Ihnen die folgenden Rechte ausschließlich für den Fall, dass Sie alle
Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung einhalten:
a Verwendung. Sie dürfen eine (1) Kopie der Software verwenden. Der Begriff "Verwendung" beinhaltet das
Aufbewahren, Laden, Installieren, Ausführen oder Anzeigen der Software. Falls Sie eine Lizenz von Lexmark für
die simultane Verwendung des Softwareprogramms besitzen, müssen Sie die Anzahl der autorisierten Benutzer
auf die in Ihrer Vereinbarung mit Lexmark festgelegte Anzahl beschränken. Sie dürfen die Komponenten der
Software nicht zur Verwendung auf mehreren Computern aufteilen. Daneben dürfen Sie eine Sicherheitskopie
erstellen.
b Keine Veröffentlichung. Eine (1) Kopie des Softwareprogramms darf ausschließlich zum Zwecke der Sicherung,
Archivierung oder Installation erstellt werden, vorausgesetzt, die Kopie enthält alle Hinweise bezüglich des
Hinweise
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