Vorwort
Vorwort
Het beleid inzake de inhoud kan worden gewijzigd afhankelijk van het beleid inzake de
dienstverlening. Ga voor de laatste informatie naar internetpagina: http://www.lg.com/tv-
contents-policy.
Vorwort
LG Electronics Deutschland GmbH (nachfolgend „LG“ genannt) vertreibt in
Deutschland unter anderem auch TV-Geräte.
Mit Inkrafttreten des Medienstaatsvertrages fallen Hersteller von TV-Geräten unter die
Aufsicht der Medienanstalt des jeweiligen Bundeslandes, in dem der Hersteller seinen
(Vertriebs-)Sitz hat. Für LG ist somit die Landesmedienanstalt Hessen zuständig. Aus
dem Inhalt des Medienstaatsvertrags (MStV) ergeben sich Rechte und Pflichten aller
Anbieter von TV-Geräten und deren Benutzeroberflächen in Deutschland.
Im Vorwort zum Medienstaatsvertrag heißt es „Der Staatsvertrag enthält grundlegende
Regelungen für die Veranstaltung und das Angebot, die Verbreitung und die
Zugänglichmachung von Rundfunk und Telemedien in Deutschland“.
Unter anderem werden Hersteller von sogenannten Benutzeroberflächen durch den
deutschen Medienstaatsvertrag verpflichtet, eine Transparenzerklärung abzugeben. LG
TV-Geräte fallen somit unter die Vorschriften des Medienstaatsvertrages und müssen
damit auch eine Transparenzerklärung enthalten, die unter Punkt II. dargestellt wird.
Die Vorschrift zur Transparenzerklärung nach dem Wortlaut des § 85 MStV:
Die einer Medienplattform oder Benutzeroberfläche zugrunde liegenden Grundsätze für
die Auswahl von Rundfunk, rundfunkähnlichen Telemedien und Telemedien nach § 19
Abs. 1 und für ihre Organisation sind vom Anbieter transparent zu machen. Dies
umfasst die Kriterien, nach denen Inhalte sortiert, angeordnet und präsentiert werden,
wie die Sortierung oder Anordnung von Inhalten durch den Nutzer individualisiert
werden kann und nach welchen grundlegenden Kriterien Empfehlungen erfolgen und