4
arnhinweise
W
Beachten Sie zur Verminderung der Gefahr eines Brandes im Trockner Folgendes.
• Mit pflanzlichem oder tierischem Fett verunreinigte Kleidungsstücke stellen ein
Brandrisiko dar und sollten daher nicht in einen Wäschetrockner gegeben werden.
Ölverschmutzte Kleidungsstücke können sich spontan entzünden, insbesondere
wenn Sie Wärmequellen – wie in einem Wäschetrockner – ausgesetzt werden.
Durch das Erwärmen der Kleidungsstücke wird im Öl ein Oxidationsvorgang
ausgelöst. Die Oxidation erzeugt Wärme. Wenn die Wärme nicht abgeleitet werden
kann, können die Kleidungsstücke so heiß werden, dass sie Feuer fangen. Das
Stapeln oder Lagern ölverschmutzter Kleidungsstücke kann das Ableiten von
Wärme verhindern und so ein Brandrisiko erzeugen.
Wenn es unvermeidbar ist, dass mit tierischem bzw. pflanzlichem Fett oder mit
Haarpflegemitteln verschmutzte Stoffe in den Trockner gegeben werden, sollten
diese zunächst unter Verwendung eines geeigneten Reinigungsmittel in heißem
Wasser ausgewaschen werden. Hierdurch wird die Brandgefahr verringert, jedoch
nicht ausgeschlossen. Nutzen Sie den „Abkühl"-Vorgang des Wäschetrockners, um
die Temperatur der Kleidungsstücke zu verringern. Diese sollten nicht heiß aus dem
Trockner genommen oder gestapelt werden.
• Kleidungsstücke, die zuvor in mineralöl- bzw. benzinhaltigen oder
Trockenreinigungsmitteln oder anderen brennbaren oder explosiven Stoffen
eingeweicht, gewaschen oder gereinigt wurden, sollten nicht in einen
Wäschetrockner gegeben werden. Zu leicht entflammbaren, gemeinhin im
häuslichen Umfeld verwendeten Stoffen zählen Azeton, denaturierter Alkohol,
Benzin, Kerosin, Fleckenentferner (einige Produkte), Terpentin, Wachse und
Wachsentferner.
• Kleidungsstücke, die Schaumstoff oder ähnlich geartete Kunststoffe enthalten,
sollten nicht bei starker Wärme in einem Trockner getrocknet werden.
Schaumstoffe können bei Erwärmung durch Spontanverbrennung Feuer fangen.
• Um die Entstehung statischer Elektrizität zu vermeiden, sollten
Weichspüler/Weichmacher oder ähnliche Produkte nicht in einen Wäschetrockner
gegeben werden, sofern dies nicht vom Hersteller des Weichspülers/Weichmachers
oder eines anderen Produktes ausdrücklich empfohlen wird.
• Unterwäsche mit metallischen Verstärkungen (wie z.B. Büstenhalter) sollte nicht in
einen Wäschetrockner gegeben werden.
• Metallische Verstärkungen, die sich während des Trocknens lösen, können eine
Beschädigung des Trockners bewirken. Verwenden Sie zur Trocknung solcher
Kleidungsstücke ein Trockengestell.
• Kunststoffartikel, wie Badekappen oder wasserfeste Baby-Lätzchen, sollten nicht in
einen Wäschetrockner gegeben werden.
• Gummikaschierte Artikel, mit Schaumstoffpolstern versehene Kleidungsstücke,
Kissen, Galoschen und gummibeschichtete Tennisschuhe sollten nicht in einen
Wäschetrockner gegeben werden.