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Überprüfen Sie, ob in der Umgebung Unfallquel-
len wie z. B. Kerzen oder Gläser vorhanden sind
und stellen Sie sicher, dass sich keine Kinder und
auch keine Haus- oder Nutztiere in der Nähe
des Quadrocopters befinden.“ Halten Sie einen
Abstand von mindestens 5 m ein.
Für den Innenraum muss eine Größe von
6 x 4 m gewährleistet werden. Ist diese Raum-
größe nicht vorhanden, darf der Quadrocopter
nur im Freien verwendet werden. Für Betrieb im
Freien darf nur auf Sichtweite und eine max.
Höhe von 100 m geflogen werden.
Halten Sie hier einen Mindestabstand von 5 m
ein.
Fliegen Sie den Quadrocopter nicht in Arealen,
wo es zu schnell wechselnden Temperaturen
kommen kann, z. B. über ein Feuer oder über
Wasserflächen.
Wählen Sie eine geeignete Örtlichkeit (Freiflä-
che) zum Betrieb des Quadrocopters aus.
Es gilt ein Überflugsverbot und ein Mindestab-
stand von 100 m zu folgenden Arealen:
Menschenansammlungen, Unglücksorten,
Katastrophengebieten und anderen Einsatz-
orten von Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben sowie über mobilen
Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr im
Rahmen angemeldeter Manöver und Übungen,
Naturschutzgebieten, Wohngrundstücken,
Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, Ein-
richtungen des Maßregelvollzugs, militärischen
Anlagen und Organisationen, Anlagen der
Energieerzeugung und -verteilung sowie über
Einrichtungen, in denen erlaubnisbedürftige
Tätigkeiten der Schutzstufe 4 nach der Biostoff-
verordnung ausgeübt werden, soweit
nicht der Betreiber der Anlage dem Betrieb
ausdrücklich zugestimmt hat, über Krankenhäu-
sern, Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen,
Bahnanlagen sowie über Verfassungsorganen
des Bundes oder der Länder oder oberste und
obere Bundes- oder Landesbehörden oder di-
plomatischen und konsularischen Vertretungen
sowie internationalen Organisationen, die dort
im Sinne des Völkerrechts ihren Sitz haben, und
über Liegenschaften von Polizei und anderen
Sicherheitsbehörden.
Es gilt ein Überflugsverbot und ein Mindestab-
stand von 1,5 km zu folgenden Arealen:
Flughäfen, Kontrollzonen von Flugplätzen,
Staats- oder Militärgebäuden. Lokale Flugver-
botszonen müssen vor jedem Flug geprüft
werden.
Der Einsatzbereich der Drohne ist auf Laie bis
hin zu geschulten / unterwiesenen Benutzern
ausgelegt. Benutzer mit Seh- und/oder
Höreinschränkungen dürfen den Quadrocopter
nur mit Aufsichtsperson(en) ohne Einschränkun-
gen betreiben.
Die Reaktionsfähigkeit muss uneingeschränkt
gegeben sein (Müdigkeit, Alkohol- oder Medi-
kamenteneinfluss können zu Fehlreaktionen
führen).
Weitere Fähigkeiten sind nicht gefordert (z. B.
Ausbildung etc.). Eine Einschränkung durch
Personen mit unterschiedlichem Geschlecht, mit
Links- oder Rechtshändigkeit ist nicht gegeben.
Fliegen Sie den Quadrocopter nie direkt auf
Personen, Tiere oder auf sich selbst zu.
Sowohl Motor, Elektronik als auch der Akku
können sich beim Betrieb des Quadrocopters
erwärmen. Machen Sie aus diesem Grund eine
Pause von 5-10 Minuten, bevor Sie den Akku
wieder laden bzw. mit einem eventuell vorhan-
denen Ersatz-Akku erneut starten.
Der unsachgemäße Betrieb kann schwerwie-
gende Personen- und Sachschäden verursa-
chen!
Achten Sie deshalb beim Flugbetrieb auf
einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu
Personen, Tieren und Gegenständen.
Lassen Sie immer die Fernsteuerung eingeschal-
tet, solange der Quadrocopter in Betrieb ist.
Trennen Sie nach der Landung immer zuerst
die Verbindung zwischen Akku-Steckverbin-
dung und Quadrocopter-Steckverbindung. Erst
danach darf die Fernsteuerung ausgeschaltet
werden.
Bei einem Defekt oder einer Fehlfunktion ist
zuerst die Ursache der Störung zu beseitigen,
bevor Sie den Quadrocopter wieder starten.
Setzen Sie den Quadrocopter und die Fernsteu-
erung nicht über längere Zeit der direkten
Sonneneinstrahlung oder großer Hitze aus.
DE/AT/CH
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