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Garantiebedingungen
Diese Garantiebedingungen gelten in allen europäischen Ländern, in denen Geräte von Lohberger durch ortsansässige Fachhändler
vertrieben werden. Garantieansprüche sind grundsätzlich an einen ortsansässigen Fachhändler, bzw. den Händler, bei dem Sie das Gerät
gekauft haben, zu richten.
GARANTIE
Grundsätzlich gewährt Lohberger für nachweisbare Material
oder Fertigungsfehler 3 Jahre Vollgarantie. Der Garantieanspruch
endet jedenfalls fünf Jahre nach Fertigung des Gerätes.
Für manche Typen und Teile gibt es bestimmte Einschränkun-
gen: bei Geräten mit Zentralheizeinsatz ist die Garantie entwe-
der von der fachgerechten Montage einer Rücklaufanhebung
oder dem Einbau eines Armaturenschrankes (AME.4) abhängig.
AUSNAHMEN
Die Garantie erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß,
dem jedes Gerät durch den Heizvorgang unterliegt. Solche Teile
sind zum Beispiel:
Schamottsteine, die durch den Heizvorgang farbliche Verände-
rungen oder Risse bekommen können, die, solange die Scha-
motte ihre Position im Feuerraum beibehalten, keine beeinträch-
tigung der Funktion bedeuten.
Glasscheiben (Glasbruch durch äußere Einwirkung, veränderun-
gen der Oberäche durch thermische Einwirkung wie z.B. ange-
sinterte Flugasche oder Rußfahnen an der Scheibenoberäche)
Lackverfärbungen durch Überlastung bzw. thermische beanspru-
chung.
Dichtungen (z.B. Verhärtung bzw. Bruch durch thermische oder
mechanische Belastung)
Oberflächenbeschichtungen (häuges Putzen oder Putzen mit
scheuernden Putzmitteln)
Gussteile (Thermisch hoch belastete Gussteile wie z.B. JETFIRE-
Flammbündelplatte und Rost)
Pellets - Fördereinrichtung, Kipprost, Zündelement und Tempe-
raturfühler des Lohberger- Pelletsmoduls
Ebenfalls von der Garantie ausgenommen sind Störungen, wel-
che durch Fehlbedienung verursacht wurden. Fehlbedienungen
sind zum Beispiel:
Mangelnde Reinigung von Brennerstein, Wärmetauscher, Rauch-
gaszüge, Aschenlade, etc...
Falscher Brennstoff: Pellets welche nicht der EN 14961-2 A1 bzw.
DIN-Plus entsprechen, feuchte oder unzulässige Brennstoe
etc...
DER GARANTIEBEGINN
Garantiebeginn ist der Zeitpunkt der Übergabe des Gerätes an
Sie als „Verbraucher“. Bewahren Sie diese Bedienungsanleitung
mit Garantieabschnitt bitte stets mit der Rechnung auf. Vor-
aussetzung für unsere Garantiepicht ist, dass das Gerät nach
unseren Anweisungen und den geltenden EN / DIN / Ö Normen
montiert und angeschlossen ist und nach unserer Anleitung
sachgemäß bedient und fachgerecht gewartet wurde.
DIE REPARATUREN
Wir prüfen Ihr Gerät sorgfältig und ermitteln, ob der Garantiean-
spruch zu Recht besteht. Wenn ja, entscheiden wir, auf welche
Art der Mangel behoben werden soll. Im Falle einer Reparatur
sorgen wir für eine fachgerechte Ausführung vor Ort oder in
unserem Werk. Dadurch wird der durch die Übergabe festgelegte
Garantiebeginn nicht beeinusst; ist es notwendig, das Gerät
auszutauschen, beginnt die Garantiezeit erneut zu laufen. Wenn
Sie Ihr Gerät zur Reparatur einschicken, legen Sie bitte den
Kaufnachweis bei.
DIE KOSTEN
Im Rahmen der Garantie übernimmt Lohberger die Kosten für
fachgerechte Reparaturen am Gerät durch den Kundendienst vor
Ort oder im Werk. Bei Reparaturen vor Ort muss die Zugäng-
lichkeit an dem Gerät gewährleistet sein, im Fall von Ein- oder
Verbau des Gerätes besteht kein Anspruch auf Kostenersatz für
den Ausbau und Wiedereinbau und allfälligen Folgekosten durch
Professionisten.
Wenn wir entscheiden, dass die Reparatur Ihres Gerätes zweck-
mäßigerweise in unserem Werk stattnden soll, dann gehen die
Transportkosten sowie die Verantwortung für den Transport zu
Ihren Lasten.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Für das Abhandenkommen oder die Beschädigung eines Gerätes
durch Diebstahl, Feuer, Vandalismus oder ähnliche Ursachen,
können wir keine Haftung übernehmen. Auch mittelbare oder
unmittelbare Schäden, die durch ein geliefertes Gerät verursacht
werden oder die bei der Lieferung eines Gerätes entstehen, sind
von der Haftung ausgeschlossen, es sei denn, dass die Liefe-
rung durch Lohberger oder ein durch Lohberger beauftragtes
Transportunternehmen erfolgt ist.
Für Schäden, die aufgrund chemischer oder elektrochemischer
Einwirkungen (z.B. Schadstoe in der Verbrennungsluft, nicht
VDI-gerechte Beschaenheit des Heizungswassers – z.B.: Ver-
kalkung“, etc.) oder durch nicht den technischen Regeln bzw.
den Lohberger Unterlagen entsprechende Installation entstehen,
können wir keine Haftung übernehmen.
Für sichtbare Lack und Emailschäden, die auf Herstellungsfehler
zurückzuführen sind, kommen wir nur dann auf, wenn uns diese
Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe des Gerätes
schriftlich bekannt gegeben werden.
ÄNDERUNGEN ODER EINGRIFFE AM GERÄT DURCH PERSONEN,
DIE VON UNS DAFÜR NICHT AUTORISIERT SIND, HABEN DAS ER-
LÖSCHEN UNSERER GARANTIEPFLICHT ZUR FOLGE. EINREGULIE-
RUNGS- UND UMSTELLUNGSARBEITEN SIND GRUNDSÄTZLICH
KOSTENPFLICHTIG.
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