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Garantiebedingungen
Diese Garantiebedingungen gelten in allen europäischen Ländern, in denen Geräte von Lohberger durch ortsansässige Fachhändler
vertrieben werden. Garantieansprüche sind grundsätzlich an einen ortsansässigen Fachhändler, bzw. den Händler, bei dem Sie das
Gerät gekauft haben, zu richten.
GARANTIE
Grundsätzlich gewährt Lohberger für nachweisbare Material
oder Fertigungsfehler 3 Jahre Vollgarantie. Der Garantiean-
spruch endet jedenfalls fünf Jahre nach Fertigung des Gerätes.
Für manche Typen und Teile gibt es bestimmte Einschränkun-
gen: bei Geräten mit Zentralheizeinsatz ist die Garantie entwe-
der von der fachgerechten Montage einer Rücklaufanhebung
oder dem Einbau eines Armaturenschrankes (AME.4) abhängig.
AUSNAHMEN
Die Garantie erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß,
dem jedes Gerät durch den Heizvorgang unterliegt. Solche
Teile sind zum Beispiel:
Schamottsteine, die durch den Heizvorgang farbliche Verän-
derungen oder Risse bekommen können, die, solange die
Schamotte ihre Position im Feuerraum beibehalten, keine
beeinträchtigung der Funktion bedeuten.
Glasscheiben (Glasbruch durch äußere Einwirkung, verände-
rungen der Oberfläche durch thermische Einwirkung wie z.B.
angesinterte Flugasche oder Rußfahnen an der Scheibenober-
fläche)
Lackverfärbungen durch Überlastung bzw. thermische bean-
spruchung.
Dichtungen (z.B. Verhärtung bzw. Bruch durch thermische oder
mechanische Belastung)
Oberflächenbeschichtungen (häufiges Putzen oder Putzen mit
scheuernden Putzmitteln)
Gussteile (Thermisch hoch belastete Gussteile wie z.B. JETFIRE-
Flammbündelplatte und Rost)
Pellets - Fördereinrichtung, Kipprost, Zündelement und Tempe-
raturfühler des Lohberger- Pelletsmoduls
Ebenfalls von der Garantie ausgenommen sind Störungen,
welche durch Fehlbedienung verursacht wurden. Fehlbedie-
nungen sind zum Beispiel:
Mangelnde Reinigung von Brennerstein, Wärmetauscher,
Rauchgaszüge, Aschenlade, etc...
Falscher Brennstoff: Pellets welche nicht der EN 14961-2 A1
bzw. DIN-Plus entsprechen, feuchte oder unzulässige Brenn-
stoffe etc...
DER GARANTIEBEGINN
Garantiebeginn ist der Zeitpunkt der Übergabe des Gerätes an
Sie als „Verbraucher“. Bewahren Sie diese Bedienungsanleitung
mit Garantieabschnitt bitte stets mit der Rechnung auf. Voraus-
setzung für unsere Garantiepflicht ist, dass das Gerät nach un-
seren Anweisungen und den geltenden EN / DIN / Ö Normen
montiert und angeschlossen ist und nach unserer Anleitung
sachgemäß bedient und fachgerecht gewartet wurde.
DIE REPARATUREN
Wir prüfen Ihr Gerät sorgfältig und ermitteln, ob der Garan-
tieanspruch zu Recht besteht. Wenn ja, entscheiden wir, auf
welche Art der Mangel behoben werden soll. Im Falle einer
Reparatur sorgen wir für eine fachgerechte Ausführung vor Ort
oder in unserem Werk. Dadurch wird der durch die Übergabe
festgelegte Garantiebeginn nicht beeinflusst; ist es notwendig,
das Gerät auszutauschen, beginnt die Garantiezeit erneut zu
laufen. Wenn Sie Ihr Gerät zur Reparatur einschicken, legen Sie
bitte den Kaufnachweis bei.
DIE KOSTEN
Im Rahmen der Garantie übernimmt Lohberger die Kosten
für fachgerechte Reparaturen am Gerät durch den Kunden-
dienst vor Ort oder im Werk. Bei Reparaturen vor Ort muss
die Zugänglichkeit an dem Gerät gewährleistet sein, im Fall
von Ein- oder Verbau des Gerätes besteht kein Anspruch auf
Kostenersatz für den Ausbau und Wiedereinbau und allfälligen
Folgekosten durch Professionisten.
Wenn wir entscheiden, dass die Reparatur Ihres Gerätes zweck-
mäßigerweise in unserem Werk stattfinden soll, dann gehen die
Transportkosten sowie die Verantwortung für den Transport zu
Ihren Lasten.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Für das Abhandenkommen oder die Beschädigung eines Gerä-
tes durch Diebstahl, Feuer, Vandalismus oder ähnliche Ursa-
chen, können wir keine Haftung übernehmen. Auch mittelbare
oder unmittelbare Schäden, die durch ein geliefertes Gerät
verursacht werden oder die bei der Lieferung eines Gerätes
entstehen, sind von der Haftung ausgeschlossen, es sei denn,
dass die Lieferung durch Lohberger oder ein durch Lohberger
beauftragtes Transportunternehmen erfolgt ist.
Für Schäden, die aufgrund chemischer oder elektrochemischer
Einwirkungen (z.B. Schadstoffe in der Verbrennungsluft, nicht
VDI-gerechte Beschaffenheit des Heizungswassers – z.B.: „Ver-
kalkung“, etc.) oder durch nicht den technischen Regeln bzw.
den Lohberger Unterlagen entsprechende Installation entste-
hen, können wir keine Haftung übernehmen.
Für sichtbare Lack und Emailschäden, die auf Herstellungs-
fehler zurückzuführen sind, kommen wir nur dann auf, wenn
uns diese Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe des
Gerätes schriftlich bekannt gegeben werden.
ÄNDERUNGEN ODER EINGRIFFE AM GERÄT DURCH PER-
SONEN, DIE VON UNS DAFÜR NICHT AUTORISIERT SIND,
HABEN DAS ERLÖSCHEN UNSERER GARANTIEPFLICHT ZUR
FOLGE. EINREGULIERUNGS- UND UMSTELLUNGSARBEITEN
SIND GRUNDSÄTZLICH KOSTENPFLICHTIG.
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