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5. In Räumen oder Wohnungen, die durch Lüftungsanlagen oder Warmluftheizanlagen
mit Hilfe von Ventilatoren entlüftet werden, es sei denn, die gefahrlose Funktion des
Kamineinsatzes ist sichergestellt.
Dies ist der Fall, wenn:
die Anlagen nur Luft innerhalb des Raumes umwälzen.
ein gleichzeitiger Betrieb der Feuerstätte und der luftabsaugenden Anlage durch
Sicherheitseinrichtungen verhindert wird.
die Anlagen Sicherheitseinrichtungen haben, die Unterdruck im Aufstellraum
selbsttätig und zuverlässig verhindern.
die für den Kamineinsatz erforderlichen Verbrennungsluftvolumenströme und die
Volumenströme der Entlüftungsanlagen insgesamt keinen größeren Unterdruck im
Aufstellraum des Kamineinsatzes und in den Räumen des Lüftungsverbundes als
0,04 mbar erzeugen. Dies muss auch bei Verstellung oder Entfernung leicht
zugänglicher Regeleinrichtungen von Entlüftungsanlagen gewährleistet sein.
Sprechen Sie mit dem zuständigen Bezirks-Schornsteinfegermeister die Aufstellung
des Kamineinsatzes und den Schornsteinanschluß ab.
4 Verbrennungsluftversorgung
Der Kamineinsatz darf nur in Räumen mit ausreichender Verbrennungsluftzufuhr
aufgestellt werden. Dies ist in Räumen gewährleistet, die mindestens eine Tür in Freie
oder ein Fenster haben, das geöffnet werden kann, oder mit anderen Räumen unmittelbar
oder mittelbar in einem Verbrennungsluftverbund stehen
Für den Verbrennungsvorgang wird ausreichend Luft benötigt. Normalerweise reicht die
vorhandene Luft im Aufstellraum aus. Bei gut abgedichteten Fenstern und Türen, sowie
bei mechanischen Entlüftungen (Dunstabzug in Küche, Lüftung in WC) oder auch weiterer
Feuerstätten kann die einwandfreie Luftversorgung empfindlich gestört werden.
In diesem Fall kann der Kamineinsatz mit einem Außenluftanschluss, wenn technisch
möglich, versehen werden. Dadurch kann die Verbrennungsluft direkt von außen oder
Keller zugeführt werden. Es ist darauf zu achten, dass die Verbrennungsluft-
Eintrittsöffnungen nicht verschlossen sein dürfen
Der Kamineinsatz benötigt mind. 4 m³ Verbrennungsluft pro kW/h.
Für den gemeinsamen Betrieb des Kamineinsatzes mit Wohnraumlüftungsanlagen
und/oder Dunstabzugshauben sind die Beurteilungskriterien des Bundesverbandes des
Schornsteinfegerhandwerks zu beachten.
Der Betrieb des Kamineinsatzes ist bei Unterdruck im Raum nicht zulässig,
da Vergiftungsgefahr besteht.
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