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Garantie
10. GARANTIE
Der Hersteller verbürgt sich dafür, dass dieses Produkt den in den aktuellen europäischen Normen ECE
R44/04 beschriebenen Sicherheitsanforderungen entspricht, und dass dieses Produkt zum Zeitpunkt des
Kaufs keinerlei Mängel hinsichtlich der Zusammensetzung und Herstellung aufweist. Sollte dieses Produkt
nach dem Kauf und in der Garantiefrist Material- und/oder Herstellungsfehler zeigen (bei normaler
Benutzung, wie in der Gebrauchsanweisung beschrieben) übernimmt der Hersteller die Verantwortung für
die Reparatur oder den Austausch des Produkts. Die Garantiefrist beträgt 24 Monate auf Kunststoffteile
usw. und 12 Monate auf andere verschleißempfindliche Teile. Der normale, bei der täglichen Benutzung
eines Produkts zu erwartende Verschleiß ist dabei selbstverständlich ausgeschlossen.
Die Garantie tritt nicht ein, wenn:
• dem Hersteller das Produkt nicht zusammen mit dem Originalkassenbon vorgelegt wird.
• die Defekte durch unsachgemäße, unsorgfältige Benutzung oder Pflege, abweichend von den
Anweisungen in der Gebrauchsanweisung, entstanden sind.
• Reparaturen von Dritten ausgeführt werden.
• der Defekt durch Vernachlässigung oder Stoßschäden am Kunststoff entstanden ist.
• der Defekt durch einen Unfall oder während des Transports, z.B. durch schwere Ladung oder Einklemmen
zwischen einer Tür, entstanden ist.
• eine Beschädigung oder Entfernung des ECE-Prüfzeichens oder der Folgenummer festgestellt wird.
• von normaler Abnutzung von Teilen die Rede ist, die bei täglicher Benutzung zu erwarten ist.
• bei Beschädigungen und Abdrücken im Sitz und am Sicherheitsgurt des Autos. Durch die
vorgeschriebenen Sicherheitsnormen und die Kraft, mit der die Autositze befestigt werden müssen, lässt
sich das nicht vermeiden. (Der Hersteller übernimmt hierfür keine Haftung.)
• die vorgenannten Garantiebedingungen anderweitig nicht erfüllt werden.
Ab wann:
• Die Garantiefrist beginnt mit dem Kaufdatum des Produkts.
Für welchen Zeitraum:
• Die Garantiefrist auf Kunststoffteile usw. gilt für einen Zeitraum von 24 aufeinanderfolgenden Monaten.
Für andere verschleißempfindliche Teile gilt eine Frist von 12 aufeinanderfolgenden Monaten. Die Garantie
kann ausschließlich vom Erstbesitzer beansprucht werden und ist nicht übertragbar.
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