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III. Besondere Garantiebedingungen für die Vorort Re-
paratur bzw. den Vorort Austausch
Soweit sich aus der dem Gerät anliegenden Garantiekarte ein Anspruch auf Vorort Repara-
tur bzw. den Vorort Austausch ergibt, gelten die besonderen Garantiebedingungen für die
Vorort Reparatur bzw. Vorort Austausch für Ihr MEDION Gerät. Zur Durchführung der
Vorort Reparatur bzw. den Vorort Austausch muss von Ihrer Seite folgendes sichergestellt
werden:
• Mitarbeiter der MEDION muss uneingeschränkter, sicherer und unverzüglicher Zu-
gang zu den Geräten gewährt werden.
• Telekommunikationseinrichtungen, die von Mitarbeitern von MEDION zur ord-
nungsgemäßen Ausführung Ihres Auftrages, für Test- und Diagnosezwecke sowie
zur Fehlerbehebung benötigt werden, müssen von Ihnen auf eigene Kosten zu Ver-
fügung gestellt werden.
• Sie sind für die Wiederherstellung der eigenen Anwendungssoftware nach der In-
anspruchnahme den Dienstleistungen durch MEDION selbst verantwortlich.
• Sie haben alle sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, die von MEDION zu einer ord-
nungsgemäßen Ausführung des Auftrags benötigt werden.
• Sie sind für die Konfiguration und Verbindung ggf. vorhandener, externer Geräte
nach der Inanspruchnahme der Dienstleistung durch MEDION selbst verantwort-
lich.
• Der kostenfreie Storno-Zeitraum für den Vorort Reparatur bzw. den Vorort Aus-
tausch beträgt mind. 24 Stunden, danach müssen die uns durch die verspätete o-
der nicht erfolgten Storno entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden.
• Soweit der zwischen Ihnen und dem zuständigen Techniker von MEDION verein-
barte Termin zur Durchführung der Vorort Reparatur bzw. des Vorort Austauschs
nicht eingehalten werden kann und von Ihrer Seite auch nicht frühzeitig (mindes-
tens 12 Stunden vorher) abgesagt wurde, so ist die MEDION berechtigt Ihnen die
angefallenen Kosten hierfür in Rechnung zu stellen.