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DE - Garantiebedingungen
Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleitungsrechten, die
dem Endabnehmer gegenüber dem Verkäufer zustehen,
geben wir für Neugeräte mit Kaufdatum ab 01.09.2013, sofern
sie bei einem von uns aufgrund seiner Beratungskompetenz
autorisierten Händler erworben wurden, eine Herstellergarantie
zu folgenden Bedingungen:
1. Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag des Verkaufs an den
Endabnehmer. Sie beträgt 24 Monate. Das Kaufdatum des
Geräts ist durch eine Kaufquittung zu belegen.
Das Gerät wurde für den Gebrauch im privaten Haushalt
konzipiert und konstruiert. Bei Vollautomaten gehen wir ab
einer Anzahl von mehr als 7.500 Brühungen im Jahr von
einer gewerblichen Nutzung aus. Unter gewerblicher Nutzung
verstehen wir auch den Einsatz der Geräte zur Verköstigung
von Kunden in Büros, Handwerksbetrieben, Kanzleien etc. In
diesem Fall beträgt die Garantiezeit 12 Monate oder 15.000
Brühungen, je nachdem, was zuerst eintritt.
Garantieleistungen führen weder zu einer Verlängerung noch
zu einem Neubeginn der Garantiezeit für das Gerät oder
eingebaute Ersatzteile.
2. Innerhalb der Garantiezeit beseitigen wir alle Mängel des
Geräts, die auf Material- oder Fabrikationsfehlern beruhen,
nach unserer Wahl durch Reparatur oder Austausch des
Geräts. Ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über.
Wenn inzwischen Bauteile überarbeitet wurden oder eine
aktuelle Software vorhanden ist, kann mit der Reparatur eine
Aktualisierung der Bauteile und/oder Software erfolgen, sofern
der Kunde vor Durchführung des Reparaturauftrages darauf
nicht schriftlich verzichtet.
3. Nicht unter die Garantie fallen Mängel, die durch
unsachgemäßen Anschluss, unsachgemäße Handhabung
oder Reparaturversuche durch nicht autorisierte Personen
entstanden sind. Das Gleiche gilt bei Nichtbeachtung der
Gebrauchs-, P ege- und Wartungsanweisung (z. B. Verkal-
kung) sowie der Verwendung von Verbrauchsmaterialien (z. B.
Reinigungs- und Entkalkungsmitteln oder Wasser ltern), die
nicht den Originalspezi kationen entsprechen. Verschleißteile
(z. B. Dichtungen und Ventile), leicht zerbrechliche Teile wie
Glas und Schäden, die durch Fremdkörper im Mahlwerk (z. B.
Steine) entstehen, sind von der Garantie ausgenommen.
4. Die Abwicklung von Garantieleistungen erfolgt jeweils über
die für das betreffende Land bestehende Service Hotline.
5. Diese Garantiebestimmungen gelten für in der
Bundesrepublik Deutschland, Österreich oder der Schweiz
gekaufte und genutzte Geräte. Werden Geräte im Ausland
gekauft oder dorthin gebracht, werden Garantieleistungen
nur im Rahmen von für dieses Land geltenden Garantie-
bestimmungen erbracht.
EN - Guarantee Conditions
In addition to the end consumer’s statutory guarantee rights
in relation to the seller; for new appliances bought after 01
September 2013 from a dealer authorized due to his expertise
by Melitta, we give a manufacturer’s guarantee based on the
following conditions:
1. The guarantee period begins with the day the product was
sold to the end user. The guarantee period is 24 months. The
purchase date of the device must be veri ed by a purchase
receipt.
The device was designed and built for use in private
households. For fully automatic machines, from a number
in excess of 7,500 brewing processes a year we assume
commercial use. Commercial use includes using the appliance
to make coffee for customers in of ces, workshops, law of ces
etc. In this case, the guarantee period is 12 months or 15,000
brewing processes, whichever occurs rst.
Guarantee performances lead neither to an extension of the
guarantee period nor to a new beginning of the guarantee
period for the device or installed spare parts.
2. Within the guarantee period we will correct all device defects
that are based on material or manufacturing errors, through
repair or replacement of the device, at our discretion. Replaced
parts become the property of Melitta. If meanwhile components
were revised or software was updated, actualisations of
repaired parts and/or software is permitted unless not waived
by the customer in writing before the repair (order).
3. Defects that occurred due to improper connection, improper
handling, or repair attempts by non-authorized persons are not
covered by the guarantee. The same applies for failure to
comply with the use, care, and maintenance (e.g. calci cation)
instructions as well for the use of consumables (e.g. cleaning
and decalcifying agents or water lters) that do not correspond
to the original speci cations. Wear parts (e.g. seals and valves),
fragile parts like glass, and damage caused by foreign objects
in the grinder (e.g. stones) are excluded from the guarantee.
4. Guarantee performances are processed via the Service
Hotline for the respective country.
5. These guarantee conditions apply for appliances purchased
and used in Germany, Austria, Switzerland, Denmark, France,
The United Kingdom, Spain, The Netherlands and Belgium.
If an appliance is purchased abroad or taken abroad, then
guarantee bene ts will only be provided as speci ed in the
guarantee conditions applicable to that country.
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