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Leitfaden für den Bauteiletausch bei CE-gekennzeichneten E-Bikes / Pedelecs
mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h
KATEGORIE 1 KATEGORIE2 KATEGORIE3* KATEGORIE4 KATEGORIE5
Bauteile, die nur nach Freigabe des
Fahrzeug herstellers/Systemanbieters
getauscht werden dürfen
Bauteile, die nur nach Freigabe des
Fahrzeugherstellers getauscht werden
dürfen
Bauteile, die nach Freigabe des Fahrzeug- oder
Teileherstellers getauscht werden dürfen
Bauteile, für die keine spezielle Freigabe notwendig ist Besondere Hinweise beim Anbau von Zubehör
> Motor
> Sensoren
> Elektronische Steuerung
> Elektrische Leitungen
> Bedieneinheit am Lenker
> Display
> Akku-Pack
> Ladegerät
> Rahmen
> Federbein
> Starr- und Federgabel
> Laufrad für Nabenmotor
> Bremsanlage
> Bremsbeläge (Felgenbremsen)
> Gepäckträger
(Gepäckträger bestimmen unmittelbar
die Lastverteilung am Rad. Sowohl
negative wie positive Veränderungen
ergeben potentiell ein anderes Fahrver-
halten, als vom Hersteller impliziert)
> Tretkurbel (Wenn die Abstände Tretkurbeln
Rahmenmitte (Q-Faktor) eingehalten werden)
> Laufrad ohne Nabenmotor
(Wenn die ETRTO eingehalten wird)
> Kette / Zahnriemen
(Wenn die Originalbreite eingehalten wird)
> Felgenband (Felgenbänder und Felgen müssen
aufeinander abgestimmt sein. Veränderte Kombina-
tionen können zum Verrutschen des Felgenbands
und somit zu Schlauchdefekten führen)
> Reifen (Die stärkere Beschleunigung, das zu sätz-
liche Gewicht und dynamischere Kurvenfahren
machen den Einsatz von Reifen notwendig, die für
den E-Bike Einsatz freigegeben sind. Dabei gilt zu
berücksichtigen, dass die ETRTO eingehalten wird)
> Bremszüge / Bremsleitungen
> Bremsbeläge
(Scheiben-, Rollen-, Trommel-Bremsen)
> Lenker- Vorbau-Einheit (Soweit die Zug- und/
oder Leitungslängen nicht verändert werden
müssen. Innerhalb der originalen Zuglängen sollte
eine Veränderung der Sitz position im Sinne des Ver-
brauchers möglich sein. Darüber hinaus verändert
sich die Lastverteilung am Rad erheblich und führt
potentiell zu kritischen Lenkeigenschaften)
> Sattel und Sattelstützeinheit (Wenn der Versatz
nach hinten zum Serien-/Original-Einsatzbereich
nicht größer als 20 mm ist. Auch hier sorgt eine ver-
änderte Lastverteilung außerhalb des vorgesehenen
Verstellbereichs ggf. zu kritischen Lenkeigenschaf-
ten. Dabei spielt auch die Länge der Sattelstreben
am Sattelgestell und die Sattelform eine Rolle)
> Scheinwerfer (Scheinwerfer sind für eine
bestimmte Spannung ausgelegt, welche zu den
Akkus der Fahrzeuge passen müssen. Zusätzlich ist
die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zu
gewährleisten, wobei der Scheinwerfer einen Teil
der potentiellen Störsendung ausmachen kann)
> Steuerlager
> Innenlager
> Pedale
(Wenn das Pedal zum Serien-/Original-Einsatz-
bereich nicht breiter ist)
> Umwerfer
> Schaltwerk
(Alle Schaltungsbestandteile müssen für die Gang-
zahl passend und untereinander kompatibel sein)
> Schalthebel / Drehgri
> Schaltzüge und Hüllen
> Kettenblätter / Riemenscheibe / Zahnkranz
(Wenn die Zähnezahl und der Durchmesser gleich
dem Serien-/Original-Einsatzbereich ist)
> Kettenschutz
> Radschützer
(Wenn die Breite nicht kleiner als die Serien-/
Originalteile sind und der Abstand zum Reifen
min. 10mm beträgt)
> Speichen
> Schlauch gleicher Bauart und gleichem
Ventil
> Dynamo
> Rücklicht
> Rückstrahler
> Speichen-Rückstrahler
> Ständer
> Grie mit Schraubklemmung
> Glocke
> Lenkerhörnchen (Bar Ends) sind zulässig,
sofern fachgerecht nach vorne montiert
(Die Lastverteilung darf nicht gravierend verändert
werden)
> Rückspiegel sind zulässig.
> Zusatz-Batterie-/Akkuscheinwerfer nach
§ 67 StVZO sind zulässig.
> Anhänger sind nur nach Freigabe des
Fahrzeugherstellers zulässig.
> Kindersitze sind nur nach Freigabe des
Fahrzeugherstellers zulässig.
> Frontkörbe sind aufgrund der undenier-
ten Lastverteilung als kritisch anzusehen.
Nur nach Freigabe des Fahrzeugherstellers
zulässig.
> Fahrradtaschen und Topcases sind zulässig.
Es ist auf das zulässige Gesamtgewicht, die
max. Beladung des Gepäckträgers und eine
korrekte Lastverteilung zu achten.
> Festmontierte Wetterschutzeinrichtungen
sind nur nach Freigabe des Fahrzeug-
herstellers zulässig.
> Gepäckträger vorne und hinten sind nur
nach Freigabe des Fahrzeugherstellers
zulässig.
* Hinweis zu Kategorie 3: Eine Freigabe des Teileherstellers kann nur dann erfolgen, wenn das Bauteil im Vorfeld gemäß
seiner Bestimmung und der entsprechenden Normen ausreichend geprüft und eine Risikoanalyse durchgeführt wurde.
An der Erstellung dieses Leitfadens haben Experten folgender Verbände/Firmen mitgearbeitet
(in alphabetischer Reihenfolge):
Layout: zedler.de
Stand: 08.05.2018
Leitfaden für den Bauteiletausch bei CE-gekennzeichneten E-Bikes / Pedelecs
mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h
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