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CE-Bestimmungen
Hinweis:
Dieses Fahrzeug entspricht den
einschlägigen Anforderungen der
EG-Richtlinie 93/42 EWG.
Störungen durch hochfrequente
Strahlungen anderer elektronischer
Geräte sind jedoch nicht auszuschlie-
ßen.
Hochfrequente Strahlungen treten
z. B. im Bereich von Radar- und Sen-
deanlagen, bei Funkgeräten aller Art
und Funktelefonen auf. Reagiert der
SCOOTER im Störfall unkontrolliert
oder werden andere elektronische
Geräte durch den SCOOTER gestört,
sofort anhalten und das Fahrzeug
ausschalten.
Hinweis:
Der SCOOTER kann hochempfi nd-
liche, elektromagnetische Felder
anderer elektronischer Geräte stö-
ren, wie z. B. Anti-Diebstahl Vor-
richtungen in Kaufhäusern.
Der Anschluss anderer Geräte kann
ebenso Störungen hervorrufen.
!
Achtung:
SCOOTER grundsätzlich nicht in
unmittelbarer Umgebung medizi-
nischer Geräte mit hohem Gefähr-
dungspotential und/oder lebenser-
haltender Funktion sowie Diagno-
segeräten betreiben.
Wenden Sie sich zuerst an Ihre Ver-
sicherung. Sie erhalten dort ein
Versicherungskennzeichen (Mofa-
kennzeichen), das hinten an der Heck-
verkleidung mit zwei Schrauben an-
zubringen ist.
Der so ausgerüstete SCOOTER ist dann
der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle vor-
zuführen. Das Betriebserlaubnisgut-
achten wird dort auf Übereinstim-
mung mit dem SCOOTER kontrolliert
und abgestempelt.
Das Beantragen der Betriebserlaubnis
ist abhängig von der entsprechenden
Kfz-Zulassungsstelle.
Im allgemeinen reicht es aus, das Be-
triebserlaubnisgutachten zu der ört-
lichen Kfz-Zulassungsstelle zu senden
um die Betriebserlaubnis zu beantra-
gen.
Die abgestempelte Betriebserlaubnis
wird anschließend zugeschickt.
Ein klärendes Telefongespräch vorab
kann Ihnen unnötige Wege ersparen.
Danach darf der SCOOTER im öffent-
lichen Straßenverkehr gemäß der
Straßenverkehrsordnung (StVO bzw.
StVZO) gefahren werden.
Hinweis:
Jede Änderung des so zugelas-
senen SCOOTER’s führt zum Erlö-
schen der Betriebserlaubnis.
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