56
GARANTIE
Für unsere Rollstühle übernehmen wir
im Rahmen unserer Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen wie folgt die
Garantie für einwandfreie Beschaffen-
heit:
5 Jahre auf Rahmen und Schere.
Technische Änderungen im Sinne des
Fortschrittes behalten wir uns vor.
Für den Fall, dass Sie ein Fahrzeug
oder Teile desselben zu bemängeln
haben, senden Sie uns mit Ihrer Be-
gründung in jedem Falle den abgebil-
deten GARANTIE-ABSCHNITT zu.
Vergessen Sie nicht, uns darin die ge-
wünschten Angaben über die Modell-
bezeichnung, die Lieferschein-Nr. mit
Lieferdatum, die Fahrzeug-Ident-Nr.
(Fz-I-Nr.) sowie Ihren Fachhändler mit-
zuteilen.
Die Fahrzeug-Ident-Nr. (Fz-I-Nr.) ist
vom Typenschild auf dem vorderen
Scherenrohr abzulesen.
Vorraussetzung für die Garantie ist in
jedem Fall der bestimmungsgemäße
Gebrauch des Rollstuhles, sowie die re-
gelmäßige Durchführung von War-
tung und Inspektion.
Oberflächenbeschädigungen, Berei-
fung der Räder, Beschädigungen durch
gelöste Schrauben oder Muttern so-
wie ausgeschlagene Befestigungsboh-
rungen durch häufige Montagearbei-
ten sind auszuschließen.
!
Achtung:
Nichtbeachtung der Betriebsanlei-
tung sowie unsachgemäß durchge-
führte Wartungsarbeiten als auch
insbesondere technische Änderun-
gen und Ergänzungen (Anbauten)
ohne Zustimmung der Firma MEY-
RA führen zum Erlöschen sowohl
der Garantie als auch der Produkt-
haftung allgemein.
☞ Hinweis:
Diese Betriebsanleitung als Be-
standteil des Rollstuhles ist bei ei-
nem Benutzer- sowie Besitzerwech-
sel diesem mitzugeben.