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Nicht montierte Gepäckträger
Befestigen Sie Gepäckträger nur an
Fahrrädern, die dafür vom Hersteller
freigegeben sind. Nutzen Sie nur die
dafür vorgesehenen Befestigungsmöglichkeiten.
Bei Rahmen und Bauteilen aus Carbon fragen
Sie Ihren Fachhändler, ob und wie Gepäck trans-
portiert werden darf. Befestigen Sie keine Ge-
päckträger an der Sattelstütze! Diese ist hierfür
nicht ausgelegt. Eine Überlastung der Sattelstüt-
ze durch einen Gepäckträger kann zu Brüchen
der Sattelstütze und schweren Stürzen führen.
Sie müssen das beiliegende Zubehör
immer nach Vorschrift und Anleitung
montieren. Bei allen Verschraubungen
müssen Sie auf die korrekten Anzugsdrehmo-
mente achten (Siehe Seite 36 „Anzugsdreh-
momente bei Schraubverbindungen“)
Benutzen Sie nur Anbauteile, die den Anforde-
rungen der jeweiligen rechtlichen Vorschriften
und Straßenverkehrsordnung genügen.
Durch die Verwendung nicht zugelassener
Zubehörteile kann es zu Unfällen oder schwe-
ren Stürzen kommen. Verwenden Sie daher
nur Original- Zubehör- und Anbauteile, die zu
Ihrem Fahrrad passen.
Nutzen Sie die Beratung durch einen Fach-
händler.
Nicht montiertes Zubehör
Barends/Lenkerhörnchen
Barends und Lenkerhörnchen müs-
sen immer mit dem korrekten Dreh-
moment am Lenker befestigt sein,
ansonsten kann es zu Stürzen kommen. Vor
der Montage müssen Sie sich informieren,
ob eine Freigabe durch den Lenkerhersteller
vorliegt, nur dann dürfen Barends montiert
werden.
Nicht alle Rahmen und Anbauteile
aus Carbon dürfen kombiniert wer-
den! Lesen Sie die jeweiligen Anlei-
tung der Hersteller. Informieren Sie sich bei
Ihrem Fachhändler.
* siehe Seite 36
Achten Sie bei Beladung der Ge-
päckträger darauf, Scheinwerfer,
Rückleuchte und Reektoren nicht
zu verdecken!
Vermeiden Sie einseitige Beladung der Gepäck-
träger.
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