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Die Pedale müssen vorn und hinten Rück-
strahler mit einer Leuchtäche von mindes-
tens 5 cm
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tragen. Ausgenommen sind Renn-
pedale, Sicherheitspedale und dergleichen.
Anstelle der Rückstrahler können andere ret-
roreektierende Vorrichtungen verwendet wer-
den, wenn sie in der Wirkung den Anforderun-
gen an Rückstrahler entsprechen.
Fahrräder, ausgenommen Fahrräder mit ei-
nem Leergewicht (ohne Führer oder Führerin)
von höchstens 11 kg, müssen eine gut hörbare
Glocke aufweisen; andere Warnvorrichtungen
sind untersagt.
Fahrräder sind mit einer geeigneten Diebstahl-
sicherung zu versehen.
Da die früher obligatorische Versicherungs-
plakette abgeschafft wurde, müssen Schäden,
die mit dem Rad verursacht wurden, selbst
oder über die private Haftpichtversicherung
abgewickelt werden. Informieren Sie sich hier-
über bei Ihrem Versicherer.
schnittlich mit 4m/sec
2
aus 20 km/h verzögern
eine Vorrichtung zur Abgabe von akustischen
Warnzeichen aufweisen
einen mit dem Fahrrad fest verbundenen
Scheinwerfer haben, der mindestens 100 cd
helles, weißes oder hellgelbes Licht nach vor-
ne erzeugt
nach vorne einen weißen Reektor haben mit
mindestens 20 cm
2
Lichteintrittsäche
ein rotes Rücklicht mit mindestens 1 cd Licht-
stärke und einen roten Reektor mit mindes-
tens 20 cm
2
Lichteintrittsäche aufweisen,
nach hinten weisend
gelbe Rückstrahler an den Pedalen oder
gleichwertige Reektionsvorrichtungen haben
zwei Reektoren pro Laufrad mit jeweils min-
destens 20 cm
2
Lichteintrittsäche, ersatzwei-
se Reifen, die zusammenhängend und ring-
förmig reektierend sind. Zulässig sind auch
Vorrichtungen, die gleiche Wirkung haben.
In der Schweiz stehen die gültigen Regelun-
gen in den Verordnungen über die technischen
Anforderungen an Strassenfahrzeuge. Hier le-
sen Sie bitte die Artikel 213 bis 218.
Auch in der Schweiz müssen Fahrräder zwei
leistungsfähige Bremsen haben, je eine für
Vorder- und Hinterrad
Die Lenkstange muss zwischen 40 und 70 cm
breit sein und darf das Lenken nicht behindern
Die Lichter an Fahrrädern dürfen nicht blenden.
An Fahrrädern müssen mindestens ein nach
vorn und ein nach hinten gerichteter Rückstrah
-
ler mit einer Leuchtäche von mindestens 10 cm
2
fest angebracht sein. Die Rückstrahler müssen
nachts bei guter Witterung auf 100 m im Scheine
eines Motorfahrzeug-Fernlichts sichtbar werden.
Fahrräder dienen als Fortbewegungsmittel
für eine Einzelperson. Die Mitnahme
einer weiteren Person auf dem Fahr-
rad ist nur im Rahmen der jeweiligen
nationalen Gesetzgebung zulässig.
Eine Ausnahme bildet beispielsweise ein
Tandem. Wenn Sie Gepäck transportieren
möchten, setzt dies eine geeignete Vorrich-
tung am Fahrrad voraus. Kinder dürfen nur in
Kindersitzen und dafür vorgesehenen Anhän-
gern transportiert werden. Achten Sie hier auf
hochwertige Qualität!
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Zulässiges Gesamtgewicht: Gewicht
Fahrer + Gewicht Fahrrad + Gewicht
Gepäck (siehe Seite U5)
Die Angaben in dieser Bedienungsanleitung gel-
ten nur für die Fahrradtypen, die auf dem Um-
schlag aufgeführt sind.
Angaben für einzelne Fahrradtypen sind ent-
sprechend bezeichnet.
Zum bestimmungsgemäßen Gebrauch gehört
auch die Einhaltung der Betriebs-, Wartungs-
und Instandhaltungsbedingungen, die in dieser
Bedienungsanleitung beschrieben sind.
Beachten Sie dabei das zulässige Gesamt-
gewicht.
Gefahren einer unsachgemäßen
Benutzung
Nutzen Sie Ihr Fahrzeug nur im
Rahmen seines bestimmungsgemäßen Ge-
brauchs.
Lesen Sie dazu den Abschnitt „bestim-
mungsgemäßer Gebrauch“.
Zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zählt
auch die Einhaltung der Betriebs- Wartungs-
und Instandhaltungsbedingungen, die in die-
ser Anleitung beschrieben sind.
Informieren Sie auch andere Nutzer über
den bestimmungsgemäßen Gebrauch und die
Gefahren bei Nichteinhaltung.
Eine unsachgemäße Nutzung, Überlastung
oder mangelnde Pege kann Unfälle und
Stürze mit schwersten Verletzungen für Sie
und Andere zur Folge haben!
Wenn sie so ausgestattet sind, wie es die nati-
onale Gesetzgebung vorschreibt, dürfen
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