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Hinweise zum Urheberrecht
Bitte beachten Sie, dass schon der bloße Besitz von digital kopiertem oder
reproduziertem Material, das mit einem Scanner, einer Digitalkamera oder einem
anderen Gerät hergestellt wurde, strafbar sein kann.
• Dinge, die nicht kopiert oder reproduziert
werden dürfen
Geldscheine, Münzen, Wertpapiere,
Staatsanleihen, Kommunalobligationen
etc. dürfen nicht kopiert oder reprodu-
ziert werden, selbst wenn sie als »Mus-
ter« gekennzeichnet sind.
Das Kopieren oder Reproduzieren von
ausländischen Geldscheinen, Münzen
oder Wertpapieren ist ebenfalls nicht
erlaubt.
Ohne ausdrückliche Genehmigung der
zuständigen Behörden dürfen unge-
stempelte Briefmarken oder vorfran-
kierte Postkarten nicht kopiert oder
reproduziert werden.
Das Kopieren und Reproduzieren von
behördlichen Stempeln und von nach
gesetzlichen Vorschriften beglaubi-
gten Dokumenten ist nicht erlaubt.
• Beschränkungen bei bestimmten Kopien und
Reproduktionen
Bitte beachten Sie die rechtlichen Ein-
schränkungen beim Kopieren und
Reproduzieren von Dokumenten priva-
ter Unternehmen, wie z. B. Aktien,
Wechsel, Schecks, Geschenkgutscheine,
Fahrscheine und Coupons. In bestimm-
ten Fällen kann eine geringe Zahl not-
wendiger Kopien ausschließlich für
innerbetrieblichen Gebrauch erlaubt
sein. Kopieren Sie ferner keine Doku-
mente, die von öffentlichen Einrich-
tungen oder privaten Unternehmen
ausgegeben werden, wie z. B. Pässe,
Personalausweise und sonstige Aus-
weise, Eintrittskarten, Essensgut-
scheine.
• Urheberrechtlich geschützte Werke
Das Kopieren und Reproduzieren von
urheberrechtlich geschützten Werken
wie Büchern, Musik, Gemälden, Holz-
schnitten, Drucken, Landkarten, Zeich-
nungen, Filmen und Fotos unterliegt
nationalen und internationalen Urhe-
berrechtsbestimmungen. Benutzen Sie
dieses Produkt nicht, um damit illegale
Kopien herzustellen oder gegen das
Urheberrecht zu verstoßen.
Entsorgen von Datenträgern
Beachten Sie bitte, dass durch das Löschen von Bildern oder das Formatieren von
Speicherkarten oder anderen Datenträgern die ursprünglichen Bilddaten nicht
vollständig entfernt werden. Gelöschte Dateien auf entsorgten Datenträgern
können unter Umständen mit handelsüblicher Software wiederhergestellt werden.
Das könnte zu einem Missbrauch persönlicher Bilddaten führen. Der Schutz
persönlicher Daten vor unbefugtem Zugriff liegt in der Verantwortung des
Benutzers.
Bevor Sie einen Datenträger wegwerfen oder an eine andere Person übereignen,
sollten Sie alle Daten mit einer handelsüblichen Löschsoftware löschen. Oder Sie
formatieren den Datenträger und füllen ihn anschließend komplett mit Fotos auf,
die keinerlei private Informationen enthalten (zum Beispiel Bilder vom Himmel).
Wenn Sie Datenträger physisch zerstören, sollten Sie vorsichtig vorgehen, um
Verletzungen zu vermeiden.