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Hinweise zum Urheberrecht
Bitte beachten Sie, dass schon der bloße Besitz von digital kopiertem oder
reproduziertem Material, das mit einem Scanner, einer Digitalkamera oder einem
anderen Gerät hergestellt wurde, strafbar sein kann.
• Dinge, die nicht kopiert oder reproduziert
werden dürfen
Geldscheine, Münzen, Wertpapiere,
Staatsanleihen,
Kommunalobligationen etc. dürfen
nicht kopiert oder reproduziert
werden, selbst wenn sie als »Muster«
gekennzeichnet sind.
Das Kopieren oder Reproduzieren von
ausländischen Geldscheinen, Münzen
oder Wertpapieren ist ebenfalls nicht
erlaubt.
Ohne ausdrückliche Genehmigung der
zuständigen Behörden dürfen
ungestempelte Briefmarken oder
vorfrankierte Postkarten nicht kopiert
oder reproduziert werden.
Das Kopieren und Reproduzieren von
behördlichen Stempeln und von nach
gesetzlichen Vorschriften
beglaubigten Dokumenten ist nicht
erlaubt.
•
Beschränkungen bei bestimmten Kopien und
Reproduktionen
Bitte beachten Sie die rechtlichen
Einschränkungen beim Kopieren und
Reproduzieren von Dokumenten
privater Unternehmen, wie z. B. Aktien,
Wechsel, Schecks,
Geschenkgutscheine, Fahrscheine und
Coupons. In bestimmten Fällen kann
eine geringe Zahl notwendiger Kopien
ausschließlich für innerbetrieblichen
Gebrauch erlaubt sein. Kopieren Sie
ferner keine Dokumente, die von
öffentlichen Einrichtungen oder
privaten Unternehmen ausgegeben
werden, wie z. B. Pässe,
Personalausweise und sonstige
Ausweise, Eintrittskarten,
Essensgutscheine.
• Urheberrechtlich geschützte Werke
Das Kopieren und Reproduzieren von
urheberrechtlich geschützten Werken
wie Büchern, Musik, Gemälden,
Holzschnitten, Drucken, Landkarten,
Zeichnungen, Filmen und Fotos
unterliegt nationalen und
internationalen
Urheberrechtsbestimmungen.
Benutzen Sie dieses Produkt nicht, um
damit illegale Kopien herzustellen oder
gegen das Urheberrecht zu verstoßen.