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Hinweise zum Urheberrecht
Bitte beachten Sie, dass das mit einem Scanner oder einer Digitalkamera digitalisierte Bildmaterial
möglicherweise dem Urheberrechtsschutz unterliegt und die nicht autorisierte Verwendung und
Verbreitung solchen Materials strafbar sein oder zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und/
oder Schadensersatz nach sich ziehen kann.
•
Dinge, die nicht kopiert oder reproduziert werden dürfen
Bitte beachten Sie, dass Geldscheine, Münzen,
Wertpapiere, Urkunden etc. nicht kopiert oder
reproduziert werden dürfen, selbst wenn sie als
Kopie gekennzeichnet werden.
Das Kopieren oder Reproduzieren von
Geldscheinen, Münzen und Wertpapieren eines
anderen Landes ist ebenfalls nicht erlaubt.
Ohne ausdrückliche Genehmigung der
zuständigen Behörden bzw.
Wirtschaftsunternehmen dürfen
Briefmarken, Postwertzeichen oder
freigemachte Postkarten nicht kopiert oder
reproduziert werden.
Das Kopieren und Reproduzieren von
Stempeln und Siegeln ist nicht erlaubt.
• Öffentliche und private Dokumente
Das Kopieren oder Reproduzieren von
Wertpapieren, die von privaten
Unternehmen ausgegeben werden (Aktien,
Rechnungen, Schecks, Gutscheine usw.),
Monatsfahrkarten oder Gutscheinen ist
unzulässig; ausgenommen hiervon ist die
sparsame Herstellung von Kopien für den
kommerziellen Gebrauch des
Unternehmens.
Kopieren Sie keine
Dokumente, die von öffentlichen
Einrichtungen oder privaten Unternehmen
ausgegeben werden (z.B. Pässe,
Führerscheine, Personalausweise,
Eintrittskarten, Firmenausweise,
Essensgutscheine etc.).
• Urheberrechtlich geschützte Werke
Urheberrechtlich geschützte Werke wie
Bücher, Musikaufzeichnungen, Gemälde,
Drucke, Stadt- und Landkarten,
Zeichnungen, Filme und Fotografien
unterliegen dem Urheberrecht.
Bitte
beachten Sie, dass auch Vervielfältigungen
und Verwertungen geschützter Werke im
privaten Bereich dem Urheberrechtsschutz
unterliegen, so dass Sie ggf. die
Genehmigung des Autors, Künstlers oder
betreffenden Verlages einholen müssen.