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9359977_de_3.fh10 27.3.2003 14:43 Page 1
Diese beschränkte Herstellergarantie von Nokia Mobile
Phones gilt für bestimmte Länder der Zonen Europa und
Afrika, sofern keine gesonderte Garantie vor Ort besteht.
Gemäß den nachfolgenden Vertragsbestimmungen
garantiert Nokia Corporation, Nokia Mobile Phones („Nokia")
in Bezug auf Material, Konstruktion und Ausführung die
Mängelfreiheit dieses NOKIA-Gerätes („Gerät") zum Zeitpunkt
des Erstkaufs:
1. Diese beschränkte Herstellergarantie gilt für den
Enderwerber des Geräts („Kunde"). Gesetzliche Ansprüche
des Kunden oder Ansprüche des Kunden gegenüber dem
Verkäufer/Händler des Gerätes werden hierdurch weder
ausgeschlossen noch beschränkt.
2. Die Garantiefrist beträgt zwölf (12) Monate ab dem
Zeitpunkt des Erwerbs des Geräts durch den Erstkunden.
Im Falle des Weiterverkaufs oder anderweitigen Wechsels
des Eigentümers/Verwenders läuft die Garantie für die
noch verbleibende Zeit der Frist von zwölf Monaten weiter.
Im Übrigen bleibt sie unberührt. Diese beschränkte
Herstellergarantie ist nur gültig und durchsetzbar in den
folgenden Ländern: Bosnien, Bulgarien, Kroatien, Zypern,
Tschechische Republik, Estland, den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union, Ungarn, Island, Israel, Lettland,
Litauen, Makedonien, Malta, Norwegen, Polen, Rumänien,
Slowakei, Slovenien und Schweiz.
3. Während der Garantiezeit werden mangelhafte Geräte
nach alleiniger Wahl Nokias entweder durch Nokia oder
den autorisierten Kundendienst repariert bzw. ersetzt.
Der Kunde erhält von Nokia entweder das reparierte Gerät
oder ein funktionsfähiges Ersatzgerät zurück.
Ausgetauschte Teile oder Ausstattungsteile gehen in das
Eigentum von Nokia über.
4. Für reparierte oder ersetzte Geräte gibt es keine verlängerte
bzw. erneute Garantiefrist.
5. Diese beschränkte Garantie gilt nicht für bemalte
Abdeckungen oder anderweitig personalisierte Teile. In
Fällen, bei denen die SIM–Netzverriegelung zu öffnen oder
zu verschließen ist, wird Nokia den Kunden vor Reparatur
bzw. Ersatz des Gerätes zunächst bitten, sich wegen des
Öffnens bzw. Verschließens der SIM–Netzverriegelung an
den Netzbetreiber zu wenden.
6. Diese beschränkte Garantie gilt nicht für normale
Abnutzungserscheinungen. Des Weiteren kommt diese
beschränkte Garantie nicht zum Tragen, wenn
a) der Mangel auf Missachtung der Bedienungsanleitung,
unsachgemäße Behandlung, Nässe, Feuchtigkeit oder
extreme Wärme- bzw. Klimabedingungen bzw. kurzfristige
Schwankungen entsprechender Einflüsse oder auf Korrosion,
Oxidation, unbefugte Eingriffe bzw. Anschlussversuche,
unbefugtes Öffnen bzw. Reparieren, Reparaturversuche mit
nicht zugelassenen Ersatzteilen, Fehlbedienung,
unsachgemäße Installation, Unfälle, Naturgewalten,
Verschütten von Nahrungsmitteln oder Getränken, chemische
Einwirkung oder andere äußere Einwirkungen, auf die Nokia
keinen Einfluß nehmen kann, zurückzuführen ist (u. a. sind
Mängel an Verbrauchsteilen wie z. B. Batterien und Akkus,
die zwangsläufig eine nur begrenzte Lebensdauer haben,
sowie Beschädigungen der Antenne ausgenommen), es sei
denn der Mangel beruht unmittelbar auf einem Material-,
Konstruktions- oder Fabrikationsfehler;
b) der Kunde den Mangel nicht binnen dreißig (30) Tagen
nach Auftreten innerhalb der Garantiezeit bei Nokia oder
dem autorisierten Kundendienst geltend macht;
c) das Gerät nicht binnen dreißig (30) Tagen nach Auftreten
des Mangels innerhalb der Garantiezeit bei Nokia oder dem
autorisierten Kundendienst eingereicht wird;
d) die Seriennummer, Zusatzcodenummer oder IMEI-Nummer
des Geräts entfernt, abgekratzt, durchgestrichen oder
verändert wurde bzw. unleserlich ist;
e) der Mangel durch eine defekte Funktion im Funknetz
verursacht wurde;
f) der Mangel dadurch verursacht wurde, dass das Gerät mit
einem nicht von Nokia hergestellten und gelieferten Teil
verwendet bzw. an ein solches Teil angeschlossen oder
anderweitig bestimmungswidrig verwendet wurde;
g) der Mangel dadurch verursacht wurde, dass der Akku
kurzgeschlossen oder die Versiegelung der Akku-Umhüllung
zerbrochen oder manipuliert wurde, oder dadurch, dass der
Akku für ein nicht bestimmungsgemäßes Gerät verwendet
wurde; oder wenn
h) die Software des Geräts aufgrund veränderter
Netzparameter zu aktualisieren ist.
7. Zur Geltendmachung dieser beschränkten Garantie hat
der Kunde entweder eine leserliche und unabgeänderte
Originalgarantiekarte vorzulegen, aus der Name und
Adresse des Händlers, Datum und Ort des Kaufs,
Produktbezeichnung und IMEI oder eine andere
Seriennummer deutlich hervorgehen, oder, bei Vorlage
beim Verkäufer/Händler, eine leserliche und
unabgeänderte Kaufquittung mit den entsprechenden
Daten.
8. Diese eingeschränkte Garantie stellt das einzige und
ausschließliche Rechtsmittel des Kunden gegenüber Nokia
sowie Nokias einzige und ausschließliche Haftung
gegenüber dem Kunden für Mängel bzw.
Funktionsstörungen des Gerätes dar. Diese eingeschränkte
Garantie ersetzt alle anderweitigen Garantien und
Haftungserklärungen, sollten diese in mündlicher oder
schriftlicher Form abgegeben worden bzw. auf (nicht
zwingend anwendbare) gesetzliche Bestimmungen,
vertragliche Bestimmungen oder unerlaubte Handlung
zurückzuführen sein. Nokia haftet in keinem Fall für
Neben-, Folge- oder mittelbare Schäden, Kosten oder
Aufwendungen. Ist der Kunde eine juristische Person, so
übernimmt Nokia auch keinerlei Haftung für unmittelbare
Schäden, Kosten oder Aufwendungen.
9. Änderungen dieser beschränkten Garantie bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Nokia.
9359977/03
BESCHRÄNKTE HERSTELLERGARANTIE
FÜR BESTIMMTE LÄNDER EUROPAS UND AFRIKAS
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