BESCHRÄNKTE HERSTELLERGARANTIE
FÜR BESTIMMTE LÄNDER EUROPAS UND AFRIKAS
Diese beschränkte Herstellergarantie von Nokia Mobile Phones
gilt für bestimmte Länder der Zonen Europa und Afrika, sofern
keine gesonderte Garantie vor Ort besteht. Gemäß den
nachfolgenden Vertragsbestimmungen garantiert Nokia Mobile
Phones Ltd. („Nokia“) in Bezug auf Material, Konstruktion und
Ausführung die Mängelfreiheit dieses NOKIA-Gerätes („Gerät“)
zum Zeitpunkt des Erstkaufs:
1. Diese beschränkte Herstellergarantie gilt für den
Enderwerber des Geräts („Kunde“). Gesetzliche Ansprüche
des Kunden oder Ansprüche des Kunden gegenüber dem
Verkäufer/Händler des Gerätes werden hierdurch weder
ausgeschlossen noch beschränkt.
2. Die Garantiefrist beträgt zwölf (12) Monate ab dem
Zeitpunkt des Erwerbs des Geräts durch den Erstkunden. Im
Falle des Weiterverkaufs oder anderweitigen Wechsels des
Eigentümers/Verwenders läuft die Garantie für die noch
verbleibende Zeit der Frist von zwölf Monaten weiter. Im
Übrigen bleibt sie unberührt. Diese beschränkte
Herstellergarantie ist nur gültig und durchsetzbar in den
folgenden Ländern: Bosnien, Bulgarien, Kroatien, Zypern,
Tschechische Republik, Estland, den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union, Ungarn, Island, Israel, Lettland,
Litauen, Makedonien, Malta, Norwegen, Polen, Rumänien,
Slowakei, Slovenien, Schweiz und Türkei.
3. Während der Garantiezeit werden mangelhafte Geräte
nach alleiniger Wahl Nokias entweder durch Nokia oder
den autorisierten Kundendienst repariert bzw. ersetzt. Der
Kunde erhält von Nokia entweder das reparierte Gerät oder
ein funktionsfähiges Ersatzgerät zurück. Ausgetauschte
Teile oder Ausstattungsteile gehen in das Eigentum von
Nokia über.
4. Für reparierte oder ersetzte Geräte gibt es keine
verlängerte bzw. erneute Garantiefrist.
5. Diese beschränkte Garantie gilt nicht für bemalte
Abdeckungen oder anderweitig personalisierte Teile. In
Fällen, bei denen die SIM-Netzverriegelung zu öffnen oder
zu verschließen ist, wird Nokia den Kunden vor Reparatur
bzw. Ersatz des Gerätes zunächst bitten, sich wegen des
Öffnens bzw. Verschließens der SIM-Netzverriegelung an
den Netzbetreiber zu wenden.
6. Diese beschränkte Garantie gilt nicht für normale
Abnutzungserscheinungen. Des Weiteren kommt diese
beschränkte Garantie nicht zum Tragen, wenn
i. der Mangel auf Missachtung der Bedienungsanleitung,
unsachgemäße Behandlung, Nässe, Feuchtigkeit oder
extreme Wärme- bzw. Klimabedingungen bzw. kurzfristige
Schwankungen entsprechender Einflüsse oder auf
Korrosion, Oxidation, unbefugte Eingriffe bzw.
Anschlussversuche, unbefugtes Öffnen bzw. Reparieren,
Reparaturversuche mit nicht zugelassenen Ersatzteilen,
Fehlbedienung, unsachgemäße Installation, Unfälle,
Naturgewalten, Verschütten von Nahrungsmitteln oder
Getränken, chemische Einwirkung oder andere äußere
Einwirkungen, auf die Nokia keinen Einfluß nehmen kann,
zurückzuführen ist (u.a. sind Mängel an Verbrauchsteilen
wie z.B. Batterien und Akkus, die zwangsläufig eine nur
begrenzte Lebensdauer haben, sowie Beschädigungen der
Antenne ausgenommen), es sei denn der Mangel beruht
unmittelbar auf einem Material-, Konstruktions- oder
Fabrikationsfehler;
ii. der Kunde den Mangel nicht binnen dreißig (30) Tagen
nach Auftreten innerhalb der Garantiezeit bei Nokia oder
dem autorisierten Kundendienst geltend macht;
iii. das Gerät nicht binnen dreißig (30) Tagen nach Auftreten
des Mangels innerhalb der Garantiezeit bei Nokia oder dem
autorisierten Kundendienst eingereicht wird;
iv. die Seriennummer, Zusatzcodenummer oder IMEI-Nummer
des Geräts entfernt, abgekratzt, durchgestrichen oder
verändert wurde bzw. unleserlich ist;
v. der Mangel durch eine defekte Funktion im Funknetz
verursacht wurde;
vi. der Mangel dadurch verursacht wurde, dass das Gerät mit
einem nicht von Nokia hergestellten und gelieferten Teil
verwendet bzw. an ein solches Teil angeschlossen oder
anderweitig bestimmungswidrig verwendet wurde;
vii. der Mangel dadurch verursacht wurde, dass der Akku
kurzgeschlossen oder die Versiegelung der Akku-
Umhüllung zerbrochen oder manipuliert wurde, oder
dadurch, dass der Akku für ein nicht bestimmungsgemäßes
Gerät verwendet wurde; oder wenn
viii. die Software des Geräts aufgrund veränderter
Netzparameter zu aktualisieren ist.
7. Zur Geltendmachung dieser beschränkten Garantie hat der
Kunde entweder eine leserliche und unabgeänderte
Originalgarantiekarte vorzulegen, aus der Name und
Adresse des Händlers, Datum und Ort des Kaufs,
Produktbezeichnung und IMEI oder eine andere
Seriennummer deutlich hervorgehen, oder, bei Vorlage
beim Verkäufer/Händler, eine leserliche und
unabgeänderte Kaufquittung mit den entsprechenden
Daten.
8. Diese eingeschränkte Garantie stellt das einzige und
ausschließliche Rechtsmittel des Kunden gegenüber Nokia
sowie Nokias einzige und ausschließliche Haftung
gegenüber dem Kunden für Mängel bzw.
Funktionsstörungen des Gerätes dar. Diese eingeschränkte
Garantie ersetzt alle anderweitigen Garantien und
Haftungserklärungen, sollten diese in mündlicher oder
schriftlicher Form abgegeben worden bzw. auf (nicht
zwingend anwendbare) gesetzliche Bestimmungen,
vertragliche Bestimmungen oder unerlaubte Handlung
zurückzuführen sein. Nokia haftet in keinem Fall für
Neben-, Folge- oder mittelbare Schäden, Kosten oder
Aufwendungen. Ist der Kunde eine juristische Person, so
übernimmt Nokia auch keinerlei Haftung für unmittelbare
Schäden, Kosten oder Aufwendungen.
9. Änderungen dieser beschränkten Garantie bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Nokia.