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Hinweistext der Hersteller zur Information gegenüber privaten Haushalten
[§9 Abs. 2 ElektroG i. V. m. §10 Abs. 3]
• G ebrauchte Elektro-und Elektronikgeräte dürfen
gemäßeuropäischer Vorgaben [1] nicht mehr
zum unsortierten Siedlungsabfall gegeben wer-
den. Sie müssen getrennt erfasst werden. Das
Symbol der Abfalltonne auf Rädern weist auf die
Notwendigkeit der getrennten Sammlung hin.
• H elfen auch Sie mit beim Umweltschutz und
sorgen dafür, dieses Gerät, wenn Sie es nicht
mehr weiter nutzen wollen, in die hierfür vorge-
sehenen Systeme der Getrenntsammlung zu
geben.
• I n Deutschland sind Sie gesetzlich [2] verp?ich -
tet, ein Altgerät einer vom unsortierten Sied -
lungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
(Kommunen) haben hierzu Sammelstellen ein-
gerichtet, an denenAltgeräte aus privaten Haus-
halten ihres Gebietes für Sie kostenfrei entge-
gengenommen werden. Möglicher-weise holen
die rechtlichen Entsorgungsträger die Altgeräte
auch bei den privaten Haushalten ab.
• B itte informieren Sie sich über ihren lokalen
Abfallkalender oder bei Ihrer Stadt-oder Ihrer
Gemeinde-verwaltung über die in Ihrem Gebiet
zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der
Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten.
[1] RICHTLINIE 2002/96/EG DES EUROPÄISCHEN PARLA
-
MENTS UND DES RATES vom 27. Januar2003 über Elektro-
und Elektronik Altgeräte
[2] Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die
umwelt- verträgliche Entsorgung von Elektro-und Elek-
tronikgeräten (Elektro-und Elektronikgerätegesetz –ElektroG)
vom 16. März 2005