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Hinweistext der Hersteller zur Information gegenüber privaten Haushalten
[§9 Abs. 2 ElektroG i. V. m. §10 Abs. 3]
• Gebrauchte Elektro-und Elektronikgeräte dürfen gemäßeuropäischer Vorgaben [1]
nicht mehr zum unsortierten Siedlungsabfall gegeben werden. Sie müssen ge-
trennt erfasst werden. Das Symbol der Abfalltonne auf Rädern weist auf die
Notwendigkeit der getrennten Sammlung hin.
• Helfen auch Sie mit beim Umweltschutz und sorgen dafür, dieses Gerät, wenn Sie
es nicht mehr weiter nutzen wollen, in die hierfür vorgesehenen Systeme der
Getrenntsammlung zu geben.
• In Deutschland sind Sie gesetzlich [2] verpflichtet, ein Altgerät einer vom unsor-
tierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die öffentlich-rechtli-
chen Entsorgungsträger (Kommunen) haben hierzu Sammelstellen eingerichtet, an
denenAltgeräte aus privaten Haus-halten ihres Gebietes für Sie kostenfrei entge-
gengenommen werden. Möglicherweise holen die rechtlichen Entsorgungsträger
die Altgeräte auch bei den privaten Haushalten ab.
• Bitte informieren Sie sich über ihren lokalen Abfallkalender oder bei Ihrer Stadt-
oder Ihrer Gemeindeverwaltung über die in Ihrem Gebiet zur Verfügung stehen-
den Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten.
[1] RICHTLINIE 2002/96/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. Januar 2003 über
Elektro-und Elektronik Altgeräte
[2] Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro-und
Elektronikgeräten (Elektro-und Elektronikgerätegesetz –ElektroG) vom 16. März 2005