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13. SERVICE/ZERTIFIKAT
Service-Zertifikat (gültig nur für Deutsch-
land)
OERTLI Produkte sind unter Anwendung der strengsten
Qualitäts-Managementsysteme entwickelt und produ-
ziert worden. Sollten Sie trotzdem einmal mit der Funk-
tion unzufrieden sein, so wenden Sie sich bitte immer an
den Ersteller der Heizungsanlage, Ihren Heizungsfach-
mann. Wir informieren Sie hiermit über den Service, den
wir dem Fachhandel bzw. dem Heizungsfachbetrieb
bieten.
1. Wir beheben kostenlos reproduzierbare Mängel, die
nachweislich auf Material und/oder Fertigungsfehler
unserer Produkte zurückzuführen sind.
2. Die Gewährleistungszeit beträgt 24 Monate. Sie be-
ginnt am Tag der Auslieferung des Produktes ab La-
ger Fachgroßhandel unter der Voraussetzung, dass:
- das Produkt durch eine konzessionierte Fachfirma,
unter Beachtung der geltenden Gesetze, Normen,
Verordnungen und Vorschriften installiert und in
Betrieb genommen wurde,
- die Anlage durch eine konzessionierte Fachfirma,
bei privater Nutzung mind. einmal jährlich und bei
kommerzieller Nutzung, entsprechend unserer
Herstellerverweise, sachgemäß gewartet wurde
und
- das auf den Heizkessel abgestimmte Oertli Pro-
duktzubehör sowie Original Ersatzteile verwendet
wurden.
3. Mängelansprüche können nur unter Vorlage der Ori-
ginalrechnung über die Installationen und der Rech-
nung/en über die regelmäßige Wartung geltend
gemacht werden.
4. Von allen Mängelansprüchen ausgenommen sind:
die unsachgemäße Bedienung, Nutzung, falsche
Einstellung und Brennerauswahl, Überbelastung,
Korrosion und Steinablagerung im Wärmeaustau-
scher sowie Teile, die dem natürlichen Verschleiß
unterliegen wie z.B. Dichtungen/Dichtringe, Düsen,
Filter, Zünd- und Überwachungselektroden, Batteri-
en, Anoden, Stauscheiben für Flammenköpfe, Ther-
moelemente, Zündbrenner, Elektrodenblöcke, Filter
für Ölpumpen, Gasfilter usw. und Verschleißteile die
im Rahmen von Wartungsarbeiten zyklisch ausge-
tauscht werden müssen.
5. Die Behebung der von uns anerkannten Mängel er-
folgt in der Weise, dass wir die mangelhaften Teile
nach unserer Wahl unentgeltlich instandsetzen oder
durch einwandfreie Teile ersetzen, wobei ersetzte
Teile in unser Eigentum übergehen.
6. Mängelansprüche müssen unverzüglich innerhalb
14 Tage nach Erkennen des Mangels schriftlich,
aber immer innerhalb der Gewährleistungszeit (24
Monate) bei einer konzessionierten Fachfirma, die
das/die Produkt/e installiert hat geltend gemacht
werden.
7. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf
Ersatz eines mittelbaren Schadens, sind, soweit ge-
setzlich zulässig, ausgeschlossen.
8. Mängelansprüche sind ausschließlich auf Nacherfül-
lung beschränkt.
9. Gesetzliche Rechte werden durch die Bestimmun-
gen dieses Service-Zertifikat nicht eingeschränkt.
Gewährleistung
Mangelrügen und Gewährleistung:
Für die Haltbarkeit der von uns hergestellten Gussheiz-
körper und Warmwassererwärmer übernehmen wir die
Gewähr für die Dauer von 5 Jahren, vom Tage der Inbe-
triebnahme an gerechnet.
Voraussetzung ist sachgemäße Aufstellung durch einen
Fachmann, vorschriftsmäßige Bedienung, die Ver-wen-
dung geeigneter Brennstoffe und die Einhaltung der gel-
tenden Regeln der Technik bei Planung und Ausführung
der Anlage. Hierbei sind die Planungs- und Montagevor-
schriften für Zentralheizungsanlagen unseres Kesselka-
taloges zu beachten, die Bestandteil des
Gewährleistungsvertrages sind. Das Kesselspeisewas-
ser hat den VDI - Richtlinien 2035 bzw. Vorschriften des
VdTÜV 1453 und 1454 zu entsprechen.
Abweichend von der im ersten Abschnitt genannten
Gewährleistungsfrist von 5 Jahren beschränkt sich die
Gewährleistungsfrist auf Material- und Herstellungsfeh-
ler für die in die Kessel eingebauten aus Fremdfertigung
stammenden Aggregate auf 2 Jahre.
Ausgenommen hiervon sind alle Verschleißteile. Für
diese Teile richtet sich die Gewährleistung nach der
gesetzlichen Regelung.
Wir verpflichten uns, nur solche Zubehöraggregate frem-
der Fertigung einzubauen, die einem angemessenen
Qualitätsstandard entsprechen.
Nachweisbar durch Material- und Herstellungsfehler
innerhalb der Gewährleistungszeit unbrauchbar gewor-
dene Teile werden kostenlos ersetzt. Mängel sind unver-
züglich nach Wareneingang schriftlich unter genauer
Schilderung des aufgetretenen Fehlers bei dem Ersteller
der Anlage anzuzeigen, der bei einem Gewährleistungs-
mangel den Werkskundendienst informiert. Das bean-
standete Stück ist aufzubewahren und uns auf
Verlangen frachtfrei zuzusenden.
Darüber hinaus werden keine weiteren Verpflichtungen
übernommen, insbesondere nicht für Schadenersatz,
Minderung, entgangene Gewinne, Wasserschäden oder
Folgeschäden aller Art.
14. ERSATZTEILLISTE
Siehe nachfolgenden Seiten.
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oertli-optimat-gvr-140-25-condens

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  • Oertli optimat 20 condens Fehlercode A01 und A 04 was sind das für Fehler.
    Danke Eingereicht am 15-12-2020 23:17

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