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18 Garantie Karte o.k. Produkte
Für dieses Gerät leisten wir Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
1. Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Bedingungen (Nr. 2 - 6)
Mängel am Gerät, die nachweislich auf einem Material- und/ oder Herstellungsfehler
beruhen, wenn sie uns unverzüglich nach Feststellung und innerhalb von 24 Monaten
nach Lieferung an den Erstendabnehmer gemeldet werden.
Die von uns gewährte Garantie hat nur Gültigkeit für den privaten Gebrauch des
Gerätes. Die Garantieleistungen des Gerätes beschränken sich auf das Gebiet des
jeweiligen Landes/Staates in dem es als Erstabnehmer erworben wurde.
2. Die Garantie erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche Teile wie z.B. Glas oder
Kunst-stoff bzw. Glühlampen.
Eine Garantiepflicht wird nicht ausgelöst durch geringfügige Abweichungen von der
Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Gerätes
unerheblich sind, oder durch Schäden aus chemischen und elektrochemischen
Einwirkungen von Wasser, sowie allgemein aus anomalen Umweltbedingungen oder
sachfremden Betriebsbedingungen oder wenn das Gerät sonst mit ungeeigneten
Stoffen in Berührung gekommen ist. Ebenso kann keine Garantie übernommen
werden, wenn die Mängel am Gerät auf Transportschäden, die nicht von uns zu
vertreten sind, nicht fachgerechte Installation und Montage, Fehlgebrauch, eine nicht
haushaltsübliche Nutzung, mangelnde Pflege oder Nichtbeachtung von Bedienungs-
oder Montagehinweisen zurückzuführen sind. Der Garantieanspruch erlischt, wenn
Reparaturen oder Eingriffe von Personen vorgenommen werden, die hierzu von uns
nicht ermächtigt sind, oder wenn unsere Geräte mit Ersatzteilen, Ergänzungs- oder
Zubehörteilen versehen werden, die keine Originalteile sind und dadurch ein Defekt
verursacht wird.
3. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Teile nach unserer
Wahl B unentgeltlich instandgesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden.
Geräte, die zumutbar (z.B. im PKW) transportiert werden können, und für die unter
Bezugnahme auf diese Garantie eine Garantieleistung beansprucht wird, sind unserer
nächstgelegenen Kundendienststelle oder unserem Vertragskundendienst zu
übergeben oder zuzusenden. Instandsetzungen am Aufstellungsort können nur für
stationär betriebene (feststehende) Geräte verlangt werden.
Es ist jeweils der Kaufbeleg mit Kauf- und/oder Lieferdatum vorzulegen. Ersetzte Teile
gehen in unser Eigentum über.
4. Sofern die Nachbesserung des mangelhaften Gerätes von uns abgelehnt wird oder
fehlschlägt, wird innerhalb der oben genannten Garantiezeit auf Wunsch des
Endabnehmers kostenfrei gleichwertiger
Ersatz geliefert.
5. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch
setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile
endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.