9
Sachmängelhaftung
Die Haftung des Verkäufers für Sachmängel richtet sich
nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 437 BGB.
Danach besteht grundsätzlich eine Haftung des Verkäufers
für die Sachmängelfreiheit des Produkts gegenüber dem
Endkunden für einen Zeitraum von zwei Jahren. Im Falle
des Vorliegens eines Sachmangels hat sich der Käufer daher
grundsätzlich an den Verkäufer als seinen Vertragspartner
zu wenden und dort den Mangel anzumelden.
Für Schäden an Geräten oder deren Anbauteilen, die durch
übermäßige Beanspruchung, unsachgemäße Behandlung
und Wartung sowie durch Fehler beim Aufstellen und
Anschließen des Gerätes auftreten, ist die Haftung aus-
geschlossen, da kein Sachmangel vorliegt. Unerlaubte
Eingrie und Veränderungen an dem Gerät können zum
Erlöschen der Sachmängelhaftung führen.
Bei Keramikverkleidungen beeinträchtigen Haarrisse
die Funktionsfähigkeit der Keramik nicht. Jedes Ke-
ramikbauteil wird in Handarbeit hergestellt. Farbun-
terschiede bei Glasuren sowohl in Helligkeit als auch
Farbtönung können von Keramikbrand zu Keramik-brand
in Nuancen auftreten. Diese Unterschiede können deutlich
bei Lieferung von einzelnen Ersatz-teilkeramiken auftreten
und sind kein Grund zur Beanstandung.
Bei Natursteinverkleidungen stellen unterschiedliche
Maserungen, quarzähnliche Linien, Farbnuancen und
Farbabweichungen, unterschiedliche Steineinschlüsse
o.ä. keinen Sachmangel dar. Steinverkleidungen sind
Naturprodukte, bei welchen derartige Abweichungen na-
turgemäß auftreten. Gleiches gilt für Veränderungen der
Oberäche aufgrund von Hitzeeinwirkung.
Außerdem stellen auch Ausdehnungsgeräusche beim
Aufheizen oder Abkühlen des Gerätes grundsätzlich kei-
nen Sachmangel dar.
Falls ein berechtigter Grund für eine Reklamation vorliegt,
wenden Sie sich bitte unter Angabe des Kaufdatums und
der Gerätenummer an den Fachbe-trieb, bei dem Sie das
Gerät gekauft haben.
Ersatzteile oder eventuell auszutauschende Ver-
schleißteile wie feuerberührte Teile (Vermiculiteplatten,
Schamotteplatten, Roste), Dichtungen oder Glas ke ra-
miken be ziehen Sie ebenfalls über Ihren Fachbetrieb.