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106 Fahren und Bedienung
Anhängerzugvorrichtung
Allgemeine Informationen
Nur eine für das Fahrzeug zugelas‐
sene Anhängerzugvorrichtung ver‐
wenden. Den nachträglichen Einbau
von einer Werkstatt durchführen las‐
sen. Gegebenenfalls müssen Ände‐
rungen am Fahrzeug, die die Küh‐
lung, Hitzeschutzschilde oder andere
Aggregate betreffen, durchgeführt
werden.
Einbaumaße einer werkseitig mon‐
tierten Anhängerzugvorrichtung
3 161.
Fahrverhalten, Fahrhinweise
Bei Anhängern mit Bremsen Abreiß‐
seil einhängen.
Vor Montage eines Anhängers die
Kugel der Anhängerkupplung
schmieren. Nicht jedoch, wenn zur
Verringerung der Pendelbewegung
des Anhängers ein Stabilisator ver‐
wendet wird, der auf den Kugelkopf
wirkt. Für Anhänger mit geringer
Fahrstabilität wird die Verwendung
eines Stabilisators empfohlen.
Eine Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h (50 mph) darf nicht über‐
schritten werden, auch nicht in Län‐
dern, in denen höhere Geschwindig‐
keiten zulässig sind.
Sollte der Anhänger zu schlingern be‐
ginnen, langsamer fahren, nicht
gegenlenken, notfalls scharf brem‐
sen.
Bei Bergabfahrt gleichen Gang einle‐
gen wie bei entsprechender Bergauf‐
fahrt und etwa gleiche Geschwindig‐
keit fahren.
Reifendruck auf den Wert für die volle
Zuladung einstellen 3 160.
Anhängerbetrieb
Anhängelast
Die zulässige Anhängelast sind fahr‐
zeug- und motorabhängige Höchst‐
werte und dürfen nicht überschritten
werden. Die tatsächliche Anhänge‐
last ist die Differenz zwischen dem
tatsächlichen Gesamtgewicht des
Anhängers und der tatsächlichen
Stützlast mit Anhänger.
Die zulässige Anhängelast ist in den
Fahrzeugpapieren spezifiziert. Die‐
ser Wert ist generell für Steigungen
bis max. 12 % gültig.
Die zulässige Anhängelast gilt bis zur
angegebenen Steigung und bis zu
einer Höhe von 1000 Metern über
dem Meeresspiegel. Da sich die Mo‐
torleistung wegen der dünner werd‐
enden Luft bei zunehmender Höhe
verringert und sich dadurch die Steig‐
fähigkeit verschlechtert, sinkt auch
das zulässige Zuggesamtgewicht pro
1000 Meter zusätzlicher Höhe um
10 %. Auf Straßen mit leichten An‐
stiegen (weniger als 8 %, z. B. auf
Autobahnen) muss das Zuggesamt‐
gewicht nicht verringert werden.
Das zulässige Zuggesamtgewicht
darf nicht überschritten werden. Das
zulässige Zuggesamtgewicht ist auf
dem Typschild angegeben 3 150.
Inhalt
107

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