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Installationsanleitung
Sicherheitshinweise
Die Installation darf nur von einem Fachmann
(Vertragsinstallateur eines
Gasversorgungsunternehmens)
vorgenommen werden.
Dieser übernimmt damit die Verantwortung für
die ordnungsgemäße Installation und für die erste
Inbetriebnahme.
• Vor der Installation ist zu prüfen, ob die örtlichen
Anschlussbedingungen, (Gasart und Druck) mit
den Geräteeinstellungen übereinstimmen. Bei
Abweichungen
muss das Gerät entsprechend umgestellt
werden!
• Vor der Installation sollte die Stellungnahme des
zuständigen Bezirksschornsteinfegermeisters und
des Gasversorgungsunternehmens (GVU) eingeholt
werden.
• Nachträgliche bauliche Veränderungen des
Betriebsraums,
die die Versorgung mit ausreichender
Verbrennungsluft beeinträchtigen, können gefährliche
Folgen haben.
• Beim Anschluss an das Gasnetz sind insbesondere
die einschlägigen Vorschriften und Richtlinien
der Institutionen des Landes zu beachten, in dem
das Gerät betrieben wird. Dies sind z.B.:
für Deutschland
• DVGW-TRGI (Technische Regeln für Gas-
Installationen)
in der aktuellen Fassung.
• TRF (Technische Regeln Flüssiggas) in der aktuellen
Fassung.
• die jeweilige Landesbauordnung.
• die Feuerungsverordnung (FeuVO) des jeweiligen
Bundeslandes.
• Gemäß der neuen (FeuVO) müssen Gasfeuerstätten
oder die Brennstoffleitungen unmittelbar
vor diesen Gasfeuerstätten mit einer Vorrichtung
ausgerüstet sein, die im Brandfalle (Temperatur
größer als 100 °C) die weitere
Gaszufuhr selbsttätig absperrt (sog. „Thermische
Armaturen-Sicherung“).
Installationsvorschriften für Östereich
• Bei der Installation des Gerätes in Österreich
sind die ÖVGW-Richtlinien G1 (TR-Gas) und
G2 (TRF-Flüssiggas) zu beachten.
• In Österreich darf das Heizgerät nur mit Erdgas
H (= Geräteeinstellung Erdgas E) und Flüssiggas
50 mbar betrieben werden.
Installationsvorschriften für die Schweiz
• SVGW-Gasleitsätze G1 (2005): Gasinstallation.
• EKAS-Richtlinie Nr. 1942: Flüssiggas, Teil 2
(EKAS: Eidgenössische Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit).
• Vorschriften der kantonalen Instanzen (z.B.
zum Feuerschutz) sind ebenfalls zu beachten.
Aufstellungshinweise
Vor der Installation ist zu prüfen, ob die örtlichen
Anschlussbedingungen, (Gasart und Druck) mit
den Geräteeinstellungen übereinstimmen. Bei
Abweichungen
muss das Gerät entsprechend umgestellt
werden!
• Das Gerät darf nur in einem ausreichend belüfteten
Raum betrieben werden.
• Bei gleichzeitigem Betrieb des Gerätes und einer
mechanischen Entlüftungseinrichtung (z.B.
Dunstabzugshaube,
Wäschetrockner) im Aufstellraum
des Gasraumheizers ist sicherzustellen, dass kein
höherer Unterdruck gegenüber der Atmosphäre als
4 Pa (0,04 mbar) erzeugt wird (siehe hierzu
DVGW-Arbeitsblatt G 670).
• Eine Aufstellung des Heizgerätes in explosionsund
feuergefährdeten Räumen und Garagen ist
nicht erlaubt.
• Zur linken Geräteseite ist ein Wandabstand von
mindestens 200 mm einzuhalten.
• Nach rechts ist ein ausreichender Abstand für
Wartungsarbeiten
einzuhalten (Brennerlänge beachten).
Die einzuhaltenden Abstände zur Rückwand sind
den Geräteabmessungen zu entnehmen.
• Um die Abstände zu brennbaren oder empfindlichen
Baustoffen zu verringern, kann gemäß Abbildung
ein belüfteter Schutz aus nichtbrennbarem
Material gegen die Wärmestrahlung montiert werden.
Hierbei muss sichergestellt sein, dass an den
Oberflächen der sich hinter dem belüfteten Schutz
befindlichen Bauteile keine höheren Temperaturen
als 80 °C auftreten können.
Beispiel für belüfteten Schutz gegen Wärmestrahlung
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