GFC 2764 - DE - 006 23
Oranier – Werksgarantie
Zur Inanspruchnahme von Garantieleistungen ist in je-
dem Fall die Vorlage des Kaufbeleges erforderlich.
Für unsere ORANIER- Geräte leisten wir unabhängig
von den Verpflichtungen des Händlers aus dem Kauf-
vertrag gegenüber dem Endabnehmer unter den nach-
stehenden Bedingungen Werksgarantie:
Die ORANIER- Garantie erstreckt sich auf die unentgelt-
liche Instandsetzung des Gerätes bzw. der beanstande-
ten Teile. Anspruch auf kostenlosen Ersatz besteht nur
für solche Teile, die Fehler im Werkstoff und in der Ver-
arbeitung aufweisen.
Übernommen werden dabei sämtliche direkten Lohn-
und Materialkosten, die zur Beseitigung dieses Man-
gels anfallen. Weitergehende Ansprüche sind ausge-
schlossen.
1. Die Werksgarantie beträgt 24 Monate und beginnt
mit dem Zeitpunkt der Übergabe, der durch Rech-
nung oder Lieferschein nachzuweisen ist.
2.Innerhalb der Werksgarantie werden alle Funktions-
fehler, die trotz vorschriftsmäßigem Anschluss, sach-
gemäßer Behandlung und Beachtung der gültigen
ORANIER- Einbauvorschriften und Betriebsanleitun-
gen nachweisbar auf Fabrikations- oder Materialfeh-
ler zurückzuführen sind, durch unseren Kunden-
dienst beseitigt. Emaille- und Lackschäden werden
nur dann von dieser Werksgarantie erfasst, wenn sie
innerhalb von 2 Wochen nach Übergabe des ORANI-
ER- Gerätes unserem Kundendienst angezeigt wer-
den. Transportschäden (diese müssen entsprechend
den Bedingungen des Transporteurs gegen den
Transporteur geltend gemacht werden) sowie Ein-
stellungs-, Einregulierungs- und Umstellarbeiten an
Gasverbrauchseinrichtungen fallen nicht unter diese
Werksgarantie.
3.Durch Inanspruchnahme der Werksgarantie verlän-
gert sich die Garantiezeit weder für das ORANIER-
Gerät noch für neu eingebaute Teile. Ausgewechsel-
te Teile gehen in unser Eigentum über.
4. Über Ort, Art und Umfang der durchzuführenden Re-
paratur oder über einen Austausch des Gerätes ent-
scheidet unser Kundendienst nach billigem Ermes-
sen. Soweit nicht anders vereinbart, ist unsere Kun-
dendienstzentrale zu benachrichtigen. Die Reparatur
wird in der Regel am Aufstellungsort, ausnahmswei-
se in der Kundendienstwerkstatt durchgeführt. Zur
Reparatur anstehende Geräte sind so zugänglich zu
machen, dass keine Beschädigungen an Möbeln, Bo-
denbelag etc. entstehen können.
5.Die für die Reparatur erforderlichen Ersatzteile und
die anfallende Arbeitszeit werden nicht berechnet.
6.Wir haften nicht für Schäden und Mängel an Geräten
und deren Teile, die verursacht wurden durch:
- Äußere chemische oder physikalische Einwirkungen
bei Transport, Lagerung, Aufstellung und Benutzung
(z.B. Schäden durch Abschrecken mit Wasser, über-
laufende Speisen, Kondenswasser, Überhitzung).
Haarrissbildung bei emaillierten oder kachelglasier-
ten Teilen ist kein Qualitätsmangel.
- Falsche Größenwahl.
- Nichtbeachtung unserer Aufstellungs- und Bedie-
nungsanleitung, der jeweils geltenden baurechtli-
chen allgemeinen und örtlichen Vorschriften der zu-
ständigen Behörden, Gas- und Elektrizitätsversor-
gungsunternehmen. Darunter fallen auch Mängel an
den Abgasleitungen (Ofenrohr, ungenügender oder
zu starker Schornsteinzug) sowie unsachgemäß aus-
geführte Instandhaltungsarbeiten, insbesondere Vor-
nahme von Veränderungen an den Geräten, deren Ar-
maturen und Leitungen.
- Verwendung ungeeigneter Brennstoffe bei mit Kohle
und Heizöl gefeuerten Geräten; ungeeigneter Gasbe-
schaffenheit und Gasdruckschwankungen bei Gas-
geräten; ungewöhnlichen Spannungsschwankungen
gegenüber der Nennspannung bei Elektrogeräten.
- Falsche Bedienung und Überlastung und dadurch
verursachter Überhitzung der Geräte, unsachgemä-
ßer Behandlung, ungenügender Pflege, unzureichen-
der Reinigung der Geräte oder ihrer Teile; Verwen-
dung ungeeigneter Putzmittel (siehe Bedienungsan-
leitung).
- Verschleiß der den Flammen unmittelbar ausgesetz-
ten Teilen aus Eisen und Schamotte (z.B. Stahl- Guss-
oder Schamotteauskleidungen).
Wir haften nicht für mittelbare und unmittelbare Schä-
den, die durch die Geräte verursacht werden. Dazu ge-
hören auch Raumverschmutzungen, die durch Zerset-
zungsprodukte organischer Staubanteile hervorgeru-
fen werden und deren Pyrolyseprodukte sich als
dunkler Belag auf Tapeten, Möbeln, Textilien und Ofen-
teilen niederschlagen können.
Fällt die Beseitigung eines Mangels nicht unter unsere
Gewährleistung, dann hat der Endabnehmer für die Ko-
sten des Monteurbesuches und der Instandsetzung auf-
zukommen.
ORANIER Heiz- und Kochtechnik GmbH
Weidenhäuser Str. 1 – 7
35075 Gladenbach