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Installationsanleitung
Sicherheitshinweise
Die Installation darf nur von einem Fachmann
(Vertragsinstallateur eines Gasversorgungsun-
ternehmens) vorgenommen werden.
Dieser übernimmt damit die Verantwortung für
die ordnungsgemäße Installation und für die er-
ste Inbetriebnahme.
Vor der Installation ist zu prüfen, ob die örtlichen
Anschlussbedingungen, (Gasart und Druck) mit
den Geräteeinstellungen übereinstimmen. Bei Ab-
weichungen muss das Gerät entsprechend umge-
stellt werden!
Vor der Installation sollte die Stellungnahme des
zuständigen Bezirksschornsteinfegermeisters und
des Gasversorgungsunternehmens (GVU) einge-
holt werden.
Nachträgliche bauliche Veränderungen des Be-
triebsraums, die die Versorgung mit ausreichender
Verbrennungsluft beeinträchtigen, können gefährli-
che Folgen haben.
Beim Anschluss an das Gasnetz sind insbesonde-
re die einschlägigen Vorschriften und Richtlinien
der Institutionen des Landes zu beachten, in dem
das Gerät betrieben wird. Dies sind z.B.:
für Deutschland
DVGW-TRGI (Technische Regeln für Gas-In-
stallationen) in der aktuellen Fassung
TRF (Technische Regeln Flüssiggas) in der ak-
tuellen Fassung
die jeweilige Landesbauordnung
die Feuerungsverordnung (FeuVO) des jeweili-
gen Bundeslandes.
Gemäß der neuen (FeuVO) müssen Gasfeuer-
stätten oder die Brennstoffleitungen unmittelbar
vor diesen Gasfeuerstätten mit einer Vorrich-
tung ausgerüstet sein, die im Brandfalle (Tem-
peratur größer als 100 °C) die weitere
Gaszufuhr selbsttätig absperrt (sog. „Thermi-
sche Armaturen-Sicherung“).
Installationsvorschriften für Östereich
Bei der Installation des Gerätes in Österreich
sind die ÖVGW-Richtlinien G1 (TR-Gas) und
G2 (TRF-Flüssiggas) zu beachten.
In Österreich darf das Heizgerät nur mit Erdgas
H (= Geräteeinstellung Erdgas E) und Propan-
gas 50 mbar betrieben werden.
Installationsvorschriften für die Schweiz
SVGW-Gasleitsätze G1 (2005): Gasinstallation
EKAS-Richtlinie Nr. 1942
(EKAS: Eidgenössische Koordinationskommis-
sion für Arbeitssicherheit)
Vorschriften der kantonalen Instanzen (z.B.
zum Feuerschutz) sind ebenfalls zu beachten.
Aufstellungshinweise
Vor der Installation ist zu prüfen, ob die örtlichen
Anschlussbedingungen, (Gasart und Druck) mit
den Geräteeinstellungen übereinstimmen. Bei Ab-
weichungen muss das Gerät entsprechend umge-
stellt werden!
Das Gerät darf nur in einem ausreichend belüfteten
Raum betrieben werden.
Bei gleichzeitigem Betrieb des Gerätes und einer
mechanischen Entlüftungseinrichtung (z.B. Dunst-
abzugshaube, Wäschetrockner) im Aufstellraum
des Gasraumheizers ist sicherzustellen, dass kein
höherer Unterdruck gegenüber der Atmosphäre als
4 Pa (0,04 mbar) erzeugt wird (siehe hierzu
DVGW-Arbeitsblatt G 670).
Eine Aufstellung des Heizgerätes in explosions-
und feuergefährdeten Räumen und Garagen ist
nicht erlaubt.
Die im Kapitel „Abmessungen“ auf Seite 11 ange-
gebenen Wandabstände sind einzuhalten.
Um die Abstände zu brennbaren oder empfindli-
chen Baustoffen zu verringern, kann gemäß Abbil-
dung ein belüfteter Schutz aus nichtbrennbarem
Material gegen die Wärmestrahlung montiert wer-
den.
Hierbei muss sichergestellt sein, dass an den
Oberflächen der sich hinter dem belüfteten Schutz
befindlichen Bauteile keine höheren Temperaturen
als 80 °C auftreten können.
Beispiel für belüfteten Schutz gegen Wärmestrahlung
nicht brennbares Material
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