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Oranier – Werksgarantie
Zur Inanspruchnahme von Garantieleistungen ist in je-
dem Fall die Vorlage des Kaufbeleges erforderlich.
Für unsere ORANIER- Geräte leisten wir unabhängig
von den Verpflichtungen des Händlers aus dem Kauf-
vertrag gegenüber dem Endabnehmer unter den
nachstehenden Bedingungen Werksgarantie:
Die ORANIER- Garantie erstreckt sich auf die unent-
geltliche Instandsetzung des Gerätes bzw. der bean-
standeten Teile. Anspruch auf kostenlosen Ersatz be-
steht nur für solche Teile, die Fehler im Werkstoff und
in der Verarbeitung aufweisen.
Übernommen werden dabei sämtliche direkten Lohn-
und Materialkosten, die zur Beseitigung dieses Man-
gels anfallen. Weitergehende Ansprüche sind ausge-
schlossen.
1. Die Werksgarantie beträgt 24 Monate und beginnt
mit dem Zeitpunkt der Übergabe, der durch Rech-
nung oder Lieferschein nachzuweisen ist.
2. Innerhalb der Werksgarantie werden alle Funktions-
fehler, die trotz vorschriftsmäßigem Anschluss,
sachgemäßer Behandlung und Beachtung der gül-
tigen ORANIER- Einbauvorschriften und Betriebs-
anleitungen nachweisbar auf Fabrikations- oder
Materialfehler zurückzuführen sind, durch unseren
Kundendienst beseitigt. Emaille- und Lackschäden
werden nur dann von dieser Werksgarantie erfasst,
wenn sie innerhalb von 2 Wochen nach Übergabe
des ORANIER- Gerätes unserem Kundendienst an-
gezeigt werden. Transportschäden (diese müssen
entsprechend den Bedingungen des Transporteurs
gegen den Transporteur geltend gemacht werden)
sowie Einstellungs-, Einregulierungs- und Umstell-
arbeiten an Gasverbrauchseinrichtungen fallen
nicht unter diese Werksgarantie.
3. Durch Inanspruchnahme der Werksgarantie verlän-
gert sich die Garantiezeit weder für das ORANIER-
Gerät noch für neu eingebaute Teile. Ausgewech-
selte Teile gehen in unser Eigentum über.
4. Über Ort, Art und Umfang der durchzuführenden
Reparatur oder über einen Austausch des Gerätes
entscheidet unser Kundendienst nach billigem Er-
messen. Soweit nicht anders vereinbart, ist unsere
Kundendienstzentrale zu benachrichtigen. Die Re-
paratur wird in der Regel am Aufstellungsort, aus-
nahmsweise in der Kundendienstwerkstatt durch-
geführt. Zur Reparatur anstehende Geräte sind so
zugänglich zu machen, dass keine Beschädigun-
gen an Möbeln, Bodenbelag etc. entstehen können.
5. Die für die Reparatur erforderlichen Ersatzteile und
die anfallende Arbeitszeit werden nicht berechnet.
6. Wir haften nicht für Schäden und Mängel an Gerä-
ten und deren Teile, die verursacht wurden durch:
– Äußere chemische oder physikalische Einwirkun-
gen bei Transport, Lagerung, Aufstellung und Be-
nutzung (z.B. Schäden durch Abschrecken mit
Wasser, überlaufende Speisen, Kondenswasser,
Überhitzung). Haarrissbildung bei emaillierten oder
kachelglasierten Teilen ist kein Qualitätsmangel.
– Falsche Größenwahl.
– Nichtbeachtung unserer Aufstellungs- und Bedie-
nungsanleitung, der jeweils geltenden baurechtli-
chen allgemeinen und örtlichen Vorschriften der
zuständigen Behörden, Gas- und Elektrizitätsver-
sorgungsunternehmen. Darunter fallen auch Män-
gel an den Abgasleitungen (Ofenrohr, ungenügen-
der oder zu starker Schornsteinzug) sowie unsach-
gemäß ausgeführte Instandhaltungsarbeiten,
insbesondere Vornahme von Veränderungen an
den Geräten, deren Armaturen und Leitungen.
– Verwendung ungeeigneter Brennstoffe bei mit Koh-
le und Heizöl gefeuerten Geräten; ungeeigneter
Gasbeschaffenheit und Gasdruckschwankungen
bei Gasgeräten; ungewöhnlichen Spannungs-
schwankungen gegenüber der Nennspannung bei
Elektrogeräten.
– Falsche Bedienung und Überlastung und dadurch
verursachter Überhitzung der Geräte, unsachge-
mäßer Behandlung, ungenügender Pflege, unzurei-
chender Reinigung der Geräte oder ihrer Teile; Ver-
wendung ungeeigneter Putzmittel (siehe Bedie-
nungsanleitung).
– Verschleiß der den Flammen unmittelbar ausge-
setzten Teilen aus Eisen und Schamotte (z.B.
Stahl- Guss- oder Schamotteauskleidungen).
Wir haften nicht für mittelbare und unmittelbare Schä-
den, die durch die Geräte verursacht werden. Dazu
gehören auch Raumverschmutzungen, die durch Zer-
setzungsprodukte organischer Staubanteile hervorge-
rufen werden und deren Pyrolyseprodukte sich als
dunkler Belag auf Tapeten, Möbeln, Textilien und
Ofenteilen niederschlagen können.
Fällt die Beseitigung eines Mangels nicht unter unsere
Gewährleistung, dann hat der Endabnehmer für die
Kosten des Monteurbesuches und der Instandsetzung
aufzukommen.
ORANIER Heiz- und Kochtechnik GmbH
Weidenhäuser Str. 1 – 7
35075 Gladenbach