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Abhängig von Durchmesser und Einstellung der Lenkräder, sowie der
Schwerpunktseinstellung des Rollstuhls kann bei höheren Geschwindigkeiten ein
Flattern der Lenkräder auftreten. Dies kann zu einem Blockieren der Lenkräder
und zu einem Kippen des Rollstuhls führen.
Achten Sie daher auf eine korrekte Einstellung der Lenkräder (siehe Kapitel „Eins
tellmöglichkeiten“). Befahren Sie insbesondere Gefällstrecken nicht ungebremst,
sondern mit reduzierter Geschwindigkeit.
Insbesondere bei Verwendung von Leichtmetallgreifringen erhitzen sich beim
Abbremsen aus schneller Fahrt oder auf längeren Gefällstrecken leicht die Finger.
Benutzen Sie für Fahrten im Außenbereich Lederhandschuhe, die die Griffigkeit
erhöhen und die Finger vor Schmutz und Erhitzung schützen.
Die maximale Zuladung r den Avantgarde T, Ti 8.9, Ti Ultra und VR beträgt 125 kg,
die des Avantgarde XXL 2 betgt 180 kg.
Beachten Sie die Wartungs-, Reinigungs- und Pflegehinweise (Seite 35).
Falls Sie Mängel feststellen, so kontaktieren Sie bitte umgehend Ihren autorisierten
Fachhändler, um diese zu beheben. Insbesondere wenn Sie feststellen, dass sich
das Fahrverhalten ändert oder der Rollstuhl instabiler wird.
Die Rollstühle Avantgarde Ti 8.9, Ti Ultra und Avantgarde XXL 2 sind von Otto
Bock nicht zur Nutzung als Sitz in Behindertentransportkraftwagen freigegeben.
Der Anbau und/oder die Verwendung von nicht freigegebenem Zubehör und/
oder Veränderungen am Rollstuhl sind nicht zulässig. Ebenso erlischt hierdurch
die Gewährleistungspflicht der Firma Otto Bock und es bestehen keine
Haftungsansprüche mehr gegenüber dem Hersteller.
Nutzung des Avantgarde Ti 8.9, Ti Ultra und Avantgarde XXL 2 als Sitz im
Behindertentransportkraftwagen (BTW)
Die Rollstühle Avantgarde Ti 8.9, Ti Ultra und Avantgarde XXL 2 sind von Otto
Bock nicht zur Nutzung als Sitz in Behindertentransportkraftwagen freigegeben.
Bei Nichtbeachtung können sowohl der Nutzer, als auch alle anderen
Fahrzeuginsassen bei einem Unfall verletzt werden.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie in unserer Bedienungsanleitung „Nutzung
Ihres Rollstuhls/ Sitzschalenuntergestells oder Buggies als Sitz beim Transport in
Behindertentransportkraftwagen“, Bestellnummer: 646D158.
9. Nutzung Ihrer Avantgarde Rollstühle als Sitz beim Transport in
Behindertentransportkraftwagen (BTW)
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