Softwarelizenz - 121
Zwischenspeicher (d. h. RAM) geladen oder in einem permanenten Speicher (z. B.
Festplatte, CD und/oder DVD oder andere Speichermedien) des betreffenden Computers
installiert wurde, mit der Ausnahme, dass eine auf einem Netzwerkserver allein zum
Zwecke der Verteilung an andere Computer installierte Kopie nicht „in Benutzung“ ist.
Sollte die voraussichtliche Anzahl der SOFTWARE-Benutzer die Anzahl der verfügbaren
Lizenzen überschreiten, müssen Sie für praktikable Mechanismen oder Verfahren
sorgen, um sicherzustellen, dass die Anzahl der Personen, die die SOFTWARE
gleichzeitig benutzen, die Anzahl der vorhandenen Lizenzen nicht übersteigt. Falls die
SOFTWARE permanent auf der Festplatte oder dem Speichermedium eines Computers
(ausgenommen ein Netzwerkserver) installiert ist und dieser Computer zu mehr als 80%
seiner Betriebszeit von einer einzigen Person benutzt wird, darf diese Person die
SOFTWARE auch auf einem tragbaren Computer oder einem Heimcomputer benutzen.
2. Copyright
Die SOFTWARE ist Eigentum von Packard Bell oder seiner Zulieferer und durch das
Urheberrecht der Vereinigten Staaten von Amerika sowie internationaler Verträge
geschützt. Sie müssen die SOFTWARE daher wie jedes andere urheberechtlich
geschützte Material (z. B. ein Buch oder eine Musikaufnahme) behandeln; Sie dürfen
jedoch den auf CD und/oder DVD befindlichen Teil der SOFTWARE (sofern vorhanden)
unter der Voraussetzung auf eine Festplatte übertragen, dass Sie das Original lediglich
zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken behalten. Kopien des auf CD- und/oder DVD
befindlichen Teils der SOFTWARE oder der schriftlichen Begleitunterlagen der
SOFTWARE dürfen nicht angefertigt werden.
3. Weitere Einschränkungen
Sie dürfen die SOFTWARE weder vermieten noch verleihen; hingegen dürfen Sie die
Rechte für diese SOFTWARE sowie alle schriftlichen Begleitunterlagen dauerhaft auf
einen anderen übertragen, sofern Sie weder Kopien zurückbehalten und sich der
Empfänger mit den Bestimmungen diese Vertrages einverstanden erklärt. Sie dürfen die
SOFTWARE nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren. Jede
Übertragung der SOFTWARE muss einschließlich der letzten aktualisierten Version
sowie aller früheren Versionen erfolgen.