Inbetriebnahme / Wartung und Reinigung / Entsorgung / Informationen
Spaltkeil ausbauen: (siehe auch Abb. E)
1. Die Flügelschraube der Schnitt-Tiefenvorwahl
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lösen und die Kreissäge bis zum Anschlag nach
oben schwenken; die Spaltkeilbefestigung
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wird freigegeben.
2. Befestigungsschrauben
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herausschrauben
und den Spaltkeil
16
entnehmen.
WARNUNG!
Nach dem Tauchschnitt für
weitere Arbeiten den Spaltkeil
16
unbedingt
wieder einbauen.
Spaltkeil einstellen: (siehe auch Abb. F)
Den Abstand zwischen Spaltkeil
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und Zahnkranz
des Sägeblattes auf max. 5 mm und zwischen
Spaltkeilspitze und tiefstem Punkt des Sägeblattes
auf max. 5 mm einstellen.
Berücksichtigen Sie die Abstände, wie in Abb. F
dargestellt.
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Tipps und Tricks
j Verwenden Sie je nach Schnitt-Winkel die entspre-
chende Markierung an der Grundplatte (die Mar-
kierung befindet sich hinter der Flügelschraube
für Parallelanschlag
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): Rechtwinkliger Schnitt =
Markierung 0°, 45°- Schnitt = Markierung 45°.
j Ein Ausreißen der Schnittkante bei empfindlichen
Oberflächen, z.B. beschichteten Spanplatten
oder Türen, vermeiden Sie, indem Sie ein Krepp-
band auf die Schnittlinie kleben. Dies hat ferner
den Vorteil, dass sich auf dem Kreppband auch
besser anzeichnen lässt als auf einer glatten
Oberfläche. Noch wirkungsvoller vermeiden Sie
ein Ausreißen der Schnittkante durch ein aufge-
spanntes dünnes Holz, das mitgesägt wird.
Q
Wartung und Reinigung
WARNUNG!
Bevor Sie Arbeiten am Gerät
durchführen, ziehen Sie immer den Netzstecker aus
der Steckdose.
j Reinigen Sie das Gerät nach Abschluss der Arbeit.
j Verwenden Sie zur Reinigung des Gehäuses
ein Tuch und keinesfalls Benzin, Lösungsmittel
oder Reiniger.
Q
Entsorgung
Die Verpackung besteht aus umwelt-
freundlichen Materialien. Sie kann in
den örtlichen Recyclebehältern entsorgt
werden.
Werfen Sie Elektrowerkzeuge
nicht in den Hausmüll!
Gemäß Europäischer Richtlinie 2002 / 96 / EG
müssen verbrauchte Elektrowerkzeuge getrennt
gesammelt und einer umweltgerechten Wiederver-
wertung zugeführt werden. Möglichkeiten zur Ent-
sorgung des ausgedienten Gerätes erfahren
Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Werfen Sie Akkus nicht in
den Hausmüll!
Batterieentsorgung
Batterien müssen gemäß Richtlinie 91 / 157 / EEC
recycelt und dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.
Jeder Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, alle
Batterien und Akkus bei einer Sammelstelle seiner
Gemeinde / seines Stadtteils oder im Handel abzu-
geben.
Q
Informationen
Q
Service
J
WARNUNG!
Lassen Sie Ihr Gerät
nur von qualifiziertem Fachpersonal
und nur mit Originalersatzteilen
reparieren. Damit wird sichergestellt, dass
die Sicherheit des Gerätes erhalten bleibt.
J
WARNUNG!
Lassen Sie den
Austausch des Steckers oder der An-
schlussleitung immer vom Hersteller
des Elektrowerkzeugs oder seinem
Kundendienst ausführen. Damit wird
sichergestellt, dass die Sicherheit des Gerätes
erhalten bleibt.