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Wichtig ist, dass das Kind im Sitz angeschnallt wird
und die Füße in speziellen Haltern untergebracht
sind. Decken Sie die Federn Ihres Sattels ab, damit
das Kind seine Finger nicht einklemmen kann.
Setzen Sie dem mitfahrenden Kind immer einen
Helm auf!
Kindersitze beeinflussen die Fahreigenschaften des
Rades stark. Das Gewicht des Sitzes und des Kindes
machen die Fahrt verhältnismäßig labil, das Rad
neigt zum Schlingern. Üben Sie das Aufsteigen und
das Fahren!
Besonders kritisch ist der Moment, wenn das
Kind in den Kindersitz gesetzt wird, denn dann ist
die Gefahr, dass das Rad umkippt, am größten.
Vorteilhaft ist deshalb die Montage eines Zweibein-
ständers, auf dem das Rad gerade steht.
Beladen Sie den Gepäckträger nie schwerer, als es
die am Träger eingeprägte zulässige Maximallast
erlaubt. Überschreiten Sie keinesfalls die angege-
bene zulässige Gesamtbelastung des Rades (siehe
Anhang).
Am sichersten für den Kindertransport sind spezielle
Kinderanhänger, die hinter dem Rad hergezogen
werden. Üblicherweise können bis zu zwei Kinder
untergebracht werden. Die Kinder können im
Hänger spielen, ohne dass Spielsachen unbeab-
sichtigt herausfallen. Einige Versionen bieten die
Möglichkeit, ein Sonnen- oder Regenschutzdach
anzubringen.
Achtung: Beachten Sie die zulässi-
ge Anhängelast Ihres Rades (siehe
Anhang). Anhängerbetrieb ist nicht
zulässig bei Fahrrädern mit gefederter
Hinterradschwinge!
Beachten Sie unbedingt die Bedienungsanlei-
tung des Anhänger-Herstellers !
Die Anhänger verändern hauptsächlich das Brems-
verhalten, nicht aber die restlichen Fahreigenschaf-
ten des Rades. Ein Nachteil liegt in der Breite des
Kinderanhängers, der das Rad seitlich deutlich
überragt.
!
Zudem sind die Anhänger flach, so dass sie über-
sehen werden können. Sichern Sie den Anhänger
deshalb mit einem farbigen Wimpel und üben
Sie das Fahren mit dem Gespann zunächst ohne
„Besatzung“.
Mit einem Rückspiegel können der Hänger und die
Insassen während der Fahrt beobachtet werden
kann.
Der Anhänger sollte zusätzlich mit allen Reflektoren
ausgerüstet sein, die auch am Fahrrad verlangt
werden. Beleuchten Sie die Rückseite des Hängers
bei Nachtfahrten mit mindestens einer Batterie-
oder Akkuleuchte. Diese Beleuchtungseinrichtun-
gen sind in der StVZO-Neuregelung vorgeschrieben.
Schnallen Sie das Kind immer an. Un-
kontrollierte Bewegungen im Innern
des Anhängers könnten diesen sonst
zum Kippen bringen. Setzen Sie dem
Kind immer einen passenden Helm auf.
Ein Anhänger ist nur ein unvollkommener
Schutz bei einem Unfall.
Bekleidung und Zubehör rund ums Rad
Mit dem Kauf eines qualitativ hochwertigen Rades
haben Sie die Basis für eine Menge Fahrspaß ge-
legt. Je nachdem was Sie mit dem Fahrrad planen,
sollten Sie noch einige weitere Tips beachten und
sich gegebenenfalls danach ausrüsten. Es gibt eine
Vielzahl nützlicher Accessoires, die Ihre Sicherheit
und Ihren Komfort steigern.
Helm
Ein Radhelm ist bei den heutigen Verkehrsverhält-
nissen ein Muss. Häufige Gegenargumente, wie
schlechte Belüftung, hohes Gewicht und schreckli-
che Optik können bei den neuartigen Helmen nicht
mehr aufrechterhalten werden. Ihr Fachhändler hat
eine große Auswahl an schicken Kopfschützern in
verschiedenen Größen.
Lassen Sie sich beim Kauf Zeit und setzen Sie den
Wunschhelm ruhig eine Weile auf. Ein guter Helm
muss straff sitzen und darf nicht drücken.
Achten Sie beim Helmkauf auf bestandene Prüfnor-
men.
Fahren Sie nie ohne Helm! Aber der
sicherste Helm nützt nichts, wenn er
nicht richtig paßt oder der Riemen
nicht richtig eingestellt oder geschlos-
sen ist!
Bekleidung
Für lange Radtouren sind Radlerhosen empfehlens-
wert. Diese haben einen speziellen, gepolsterten
Einsatz im Gesäßbereich, der keine drückenden
Nähte aufweist.
Diese Hosen, die ohne Unterwäsche getragen wer-
den, haben längere Beine, damit sich die Schenkel
nicht wundreiben.
Da man beim Radfahren stark schwitzt, sind Trikots
aus modernem Synthetikmaterial ideal: Diese Fa-
sern nehmen selbst keine Feuchtigkeit auf, sondern
transportieren den Schweiß von der Haut weg an
die Stoffoberfläche und verhindern so ein Frösteln
durch den kühlen Fahrtwind. Sie müssen allerdings
häufig gewaschen werden, um Geruchsbelästigung
zu vermeiden.
Baumwollfasern sind fürs Fahrradfahren keine
gute Wahl. Baumwolle saugt viel Feuchtigkeit auf,
die Bekleidung wird dadurch sehr schwer und bei
Abfahrten kühlt der Körper zu stark aus. Radbe-
kleidung sollte eng sitzen, damit der Schweiß gut
transportiert werden kann und sich die Kleidung
nicht zum Windsack aufbläst.
Angenehm tragen sich Radhandschuhe. Diese sind
auf der Innenseite griffig und gepolstert. Sie helfen
gegen das taube Gefühl in den Fingern.
korrektfalsch
!
Wissenswertes rund ums RadWissenswertes rund ums Rad
- 34 - - 35 -
Überladen Sie Ihr Fahrrad nicht und
beachten Sie die zulässige Belastung
Ihres Gepäckträgers (siehe Anhang).
Gepäck verändert generell die Fahrei-
gen-schaften Ihres Rades und verlängert den
Bremsweg!
Üben Sie deshalb das Fahren mit beladenem
Fahrrad auf einer verkehrsfreien Fläche.
Mitnahme von Kindern
Die Mitnahme von Kindern ist nur mit speziellen
Sitzen oder Kinderanhänger möglich. Die Kinder-
sitze werden am Rahmen des Rades befestigt.
Die Befestigungen sind meist als Wechselhalter
ausgeführt. Ein Sitz kann damit an mehreren Rä-
dern befestigt werden, wenn diese jeweils mit einer
passenden Befestigung ausgestattet sind.
Bei Fahrrädern mit Pletscher-Systemträgern können
Kindersitze am besten mit entsprechenden Adap-
tern am Gepäckträger befestigt werden. Bei Rädern
ohne Hinterradfederung und rundem Sitzrohr
können Kindersitze mit entsprechenden Haltern am
Sitzrohr befestigt werden.
Beachten Sie unbedingt die Monta-
ge- und Gebrauchsanleitungen der
Kindersitz-Hersteller, um Schäden
oder Unfälle zu vermeiden.
Beladen Sie den Gepäckträger nie
schwerer, als es die aufgedruckte
oder eingeprägte zulässige Maximal-
last erlaubt. Überschreiten Sie kei-
nesfalls die im Kapitel „Vor der ersten Fahrt“
angegebene zulässige Gesamtbelastung des
Rades. Erwerben Sie ausschließlich DIN / TÜV
geprüfte Kindersitze.
Kinder dürfen nur auf speziellen Sit-
zen, die auch die Füße sicher unter-
bringen, mitgenommen werden. Das
Kind darf höchstens sieben Jahre, der
Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein.
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