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28. Hinweise zu Copyright und Marken
Das Urheberrecht verbietet das Kopieren der Inhalte dieses Dokuments
(Abbildungen, Referenzdokumente usw.), ganz oder teilweise, ohne die
Zustimmung des Rechteinhabers.
Die Bluetooth Wortmarke und die Bluetooth Logos sind eingetragene
Markenzeichen im Besitz von Bluetooth SIG Inc. und jegliche Benutzung dieser
Markenzeichen durch die TREKSTOR GmbH erfolgt im Rahmen einer Lizenz.
Andere Marken und Namen gehören den jeweiligen Eigentümern.
HDMI, das HDMI-Logo und High-Deinition Multimedia Interface sind Markenzeichen
beziehungsweise eingetragene Markenzeichen der HDMI Licensing, LLC in den
USA und/oder in anderen Ländern.
Intel, Intel Core und das Intel Inside Logo sind Handelsmarken der Intel Corporation
in den Vereinigten Staaten und/oder anderen Ländern.
Microsoft, Windows und Windows 10 sind entweder eingetragene Marken-
zeichen oder Markenzeichen der Microsoft Corporation in den USA und/oder
anderen Ländern.
PEAQ ist ein registriertes Markenzeichen der Imtron GmbH in der Europäischen
Gemeinschaft und anderen Ländern. Copyright © 2019. Alle Rechte vorbehalten.
Die Nutzung der Marke PEAQ ist TREKSTOR im Rahmen einer Lizenzvereinbarung
gestattet.
Bei weiteren erwähnten Produkt- oder Firmenbezeichnungen handelt es sich
möglicherweise um Warenzeichen oder Markennamen der jeweiligen Inhaber.
29. Hinweise zu Entsorgung und Recycling
Hinweise zur Entsorgung
v
Die Kennzeichnung des Gerätes und der Begleitdokumentation mit diesem
Symbol weist darauf hin, dass das Gerät getrennt vom normalen Hausmüll
zu entsorgen ist. Dieses Gerät (inklusive des verwendeten Akkus) enthält
sowohl wertvolle Rohstoffe wie seltene Erden oder Edelmetalle als auch
Bestandteile, die bei nicht sachgemäßer Entsorgung umwelt- und oder
gesundheitsschädlich sind. Mit der sachgerechten Entsorgung von
Altgeräten und -batterien leisten Sie einen wertvollen Beitrag, um
Ressourcen zu schonen, Umweltverschmutzung zu minimieren und die
Umwelt bestmöglich zu schützen.
Nach europäischer Gesetzgebung sind Sie als Verbraucher zur getrennten
Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie Altbatterien
verplichtet. Sie müssen gemäß nationaler Rechts- und Verwaltungsvorschriften
und/oder den Richtlinien 2012/19/EU sowie 2006/66/EC bei hierür zuständigen
Sammelstellen abgegeben werden.