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MY20B01-11_1.1_18.12.2019 13
Übersicht
3.2 Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Fahrrad darf nur in einwandfreiem,
funktionstüchtigem Zustand verwendet werden.
National können von der Serienausstattung
abweichende Anforderungen an das Fahrrad
gestellt werden. Für die Teilnahme am
Straßenverkehr gelten teils besondere
Vorschriften bezüglich des Fahrlichts, der
Reflektoren und anderer Bauteile.
Die allgemeingültigen Gesetze sowie die
Vorschriften zur Unfallverhütung und zum
Umweltschutz des jeweiligen Verwenderlandes
müssen beachtet werden. Alle
Handlungsanweisungen und Checklisten in dieser
Bedienungsanleitung müssen eingehalten
werden. Die Montage von freigegebenem
Zubehör durch Fachpersonal ist zulässig.
Jedes Fahrrad ist einer Fahrradart zugeordnet, aus
der sich die bestimmungsgemäße Verwendung,
die Funktion und das Einsatzgebiet ergeben.
City- und
Trekkingräder Kinderräder /
Jugendräder Geländeräder Rennrad Lastenrad Faltrad
City- und
Trekkingfahrräder
sind für den
täglichen,
komfortablen Einsatz
ausgelegt. Sie sind
zur Teilnahme am
öffentlichen
Straßenverkehr
geeignet.
Diese
Bedienungsanleitun
g muss vor der
Inbetriebnahme von
den
Erziehungsberechtigt
en des
minderjährigen
Fahrers gelesen und
verstanden werden.
Der Inhalt dieser
Bedienungsanleitun
g muss den Fahrern
altersgerecht
vermittelt werden.
Die Kinder- und
Jugendfahrräder sind
zur Teilnahme am
Straßenverkehr
geeignet. Aus
orthopädischen
Gründen ist die
Größe des Fahrräder
regelmäßig zu prüfen.
Die Einhaltung des
höchsten zulässigen
Gesamtgewichts
muss wenigstens
quartalsweise
überprüft werden.
Das Geländeräder ist
für den sportlichen
Einsatz ausgelegt.
Konstruktive
Merkmale sind ein
kurzer Radstand,
eine nach vorne
getreckte Sitzposition
und eine Bremse mit
geringen
Betätigungskräften.
Das Geländeräder ist
ein Sportgerät, es
erfordert neben
körperlicher Fitness
eine
Eingewöhnungsphas
e. Die Verwendung
soll entsprechend
trainiert werden,
insbesondere das
Fahren von Kurven
und das Bremsen soll
geübt werden.
Die Belastung des
Fahrers,
insbesondere seiner
Hände und
Handgelenke, Arme,
Schultern, Nacken
und Rücken ist
entsprechend groß.
Der ungeübte Fahrer
neigt zum
Überbremsen und
hierdurch zum Verlust
der Kontrolle.
Das Rennrad ist für
schnelle Fahrten auf
Straßen und Wegen
mit guter,
unbeschädigter
Fahrbahnoberfläche
ausgelegt.
Das Rennrad ist ein
Sportgerät und kein
Verkehrsmittel. Das
Rennrad zeichnet
sich durcheine leichte
Bauweise und die
Reduktion auf die
zum Fahren
erforderlichen Teile
aus.
Die
Rahmengeometrie
und die Anordnung
der Bedienelemente
sind so ausgelegt,
dass mit hohen
Geschwindigkeiten
gefahren werden
kann. Durch die
Rahmenkonstruktion
erfordert das sichere
Auf- und Absteigen,
langsame Fahrten
und das Bremsen
Übung.
Die Sitzposition ist
sportlich. Die
Belastung des
Fahrers,
insbesondere seiner
Hände und
Handgelenke, Arme,
Schultern, Nacken
und Rücken ist
entsprechend groß.
Die Sitzposition
erfordert deshalb
körperliche Fitness.
Das Lastenrad ist für
den täglichen
Transport von Lasten
im öffentlichen
Straßenverkehr
geeignet.
Der Transport von
Lasten erfordert
Geschicklichkeit und
körperliche Fitness,
um das zusätzliche
Gewicht zu
balancieren. Die sehr
unterschiedlichen
Beladungszustände
und
Gewichtsverteilungen
erfordern besondere
Übung und
Geschicklichkeit beim
Bremsen und bei der
Kurvenfahrt.
Die Länge, die Breite
und der Wendekreis
erfordern eine
längere
Gewöhnungsphase.
Das Fahren eines
Lastenrads verlangt
vorausschauendes
Fahren. Der
Straßenverkehr und
der Wegezustand
sind
dementsprechend zu
beachten.
Das Faltrad ist für
Teilnahme am
öffentlichen
Straßenverkehr
geeignet.
Das Faltrad ist
zusammenfaltbar und
damit für den
raumsparenden
Transport,
beispielsweise im
öffentlichen
Personennahverkehr
oder im Pkw,
geeignet.
Die Faltbarkeit des
Faltrads erfordert den
Einsatz kleiner
Laufräder sowie
langer
Bremsleitungen und
Bowdenzüge. Unter
erhöhter Belastung ist
deshalb mit
reduzierter
Fahrstabilität und
Bremsleistung,
gemindertem Komfort
und reduzierter
Haltbarkeit zu
rechnen.
Tabelle 3: Bestimmungsgemäße Verwendung für jede Fahrradart
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