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Bevor Sie beginnen
Programms und der Dokumentierung zerstören und Pioneer dann
schriftlich davon informieren. Die Abschnitte 2.2, 2.3, 2.4, 3, 4, 5 und 6
bleiben auch nach der Beendigung dieser Vereinbarung weiterhin in
Kraft.
6 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1 Beschränkung der Haftbarkeit. Unter keinen Umständen sind
Pioneer oder seine Tochtergesellschaften in Zusammenhang
mit dieser Vereinbarung oder ihrem Inhalt, unter kei-
ner Haftbarkeitstheorie, haftbar für indirekte Schäden,
Folgeschäden, spezielle oder nachfolgende Schäden sowie
verschärften Schadensersatz oder für Schadensersatz für
verlorene Profite, Einkommen, Geschäfte, Ersparnisse,
Daten, den Gebrauch oder die Kosten für den Erwerb eines
Ersatzprogramms, selbst wenn Pioneer auf die Möglichkeit einer
solchen Schadensersatzforderung aufmerksam gemacht wurde
bzw. eine solche Schadensersatzforderung vorhersehbar ist.
Unter keinen Umständen wird die Haftbarkeit von Pioneer für alle
Schadensersatzforderungen den Betrag überschreiten, den Sie
Pioneer oder seinen Tochtergesellschaften für den Erwerb des
Programms bezahlt haben. Die Vertragsparteien geben zu, dass
die Haftbarkeitsgrenzen und die Risikoverteilung, die in dieser
Vereinbarung angeführt sind, im Programmpreis widerspiegelt
sind und einen wesentlichen Teil des Abkommens zwischen den
Parteien darstellen, da Pioneer dieses Programm anderenfalls
nicht angeboten noch auch diese Vereinbarung abgeschlossen
hätte.
2 Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Beschränkungen oder
Ausschlüsse der Garantien und Haftbarkeit betreffen oder beein-
trächtigen Ihre gesetzlichen Rechte als Kunde nicht und gelten
für Sie nur in dem Maße, in dem solche Beschränkungen oder
Ausschlüsse unter den Gesetzen der Gerichtsbarkeit an Ihrem
Wohnort erlaubt sind.
3 Trennbarkeit und Verzicht. Falls irgendeine Bestimmung dieser
Vereinbarung als illegal, ungültig oder auf andere Weise nicht
durchsetzbar eingestuft wird, wird diese Bestimmung bis zum
erlaubten Maße durchgesetzt oder, falls eine Durchsetzung
nicht möglich ist, als trennbar angesehen und daher aus
dieser Vereinbarung ausgeschlossen, während die restlichen
Bestimmungen der Vereinbarung weiterhin voll in Kraft bleiben.
Der Verzicht einer der Parteien im Falle eines Versäumnisses
oder Vertragsbruchs dieser Vereinbarung bedeutet nicht, dass
im Falle eines späteren Versäumnisses oder Vertragsbruchs
ebenfalls ein Verzicht erfolgt.
4 Keine Übereignung. Sie dürfen diese Vereinbarung oder
irgendwelche darin enthaltenen Rechte oder Pflichten nicht
übereignen, verkaufen, übertragen, delegieren oder sich ihrer auf
andere Weise entledigen, weder gewollt noch ungewollt, sei es
gesetzmäßig oder auf andere Weise, ohne vorher die schriftliche
Zustimmung von Pioneer eingeholt zu haben. Jede angebli-
che Übereignung, Übertragung oder Delegation durch Sie ist
null und nichtig. Vorbehaltlich des Obengenannten ist diese
Vereinbarung für die Parteien und ihre jeweiligen Nachfolger und
Rechtsnachfolger bindend.
5 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die gesamte
Vereinbarung zwischen den Parteien dar und löst alle vorherigen
oder gleichzeitigen Vereinbarungen oder Vertretungen bezüg-
lich des Inhalts, seien sie schriftlich oder mündlich, ab. Diese
Vereinbarung darf ohne die vorherige und ausdrückliche schrift-
liche Zustimmung von Pioneer nicht modifiziert oder berichtigt
werden, und keine weitere Akte, kein Dokument, Verwendung
oder Gewohnheitsrecht kann diese Vereinbarung berichtigen
oder modifizieren.
6 Sie erklären Ihr Einverständnis damit, dass diese Vereinbarung
durch japanische Gesetzgebung geregelt und gemäß dieser
ausgelegt wird.
Hinweise zum Urheberrechte
rekordbox beschränkt die Wiedergabe und Vervielfältigung von urheber-
rechtlich geschützten Musik-Inhalten.
! Wenn codierte Daten, usw. zum Schutz der Urheberrechte in Musik-
Inhalten eingebettet sind, kann es unmöglich sein, das Programm
normal auszuführen.
! Wenn rekordbox erkennt, dass kodierte Daten usw., für den Schutz
der Urheberrechte in Musik-Inhalten eingebettet ist, kann der ablau-
fende Vorgang (Wiedergabe, Lesen, usw.) stoppen.
Aufnahmen, die Sie vornehmen, sind für persönlichen Genuss gedacht
und dürfen nach dem Urheberrecht nicht ohne Zustimmung des
Urheberrechtsinhabers anderweitig verwendet werden.
! Musik, die von CDs, usw. aufgenommen wurde, ist durch die
Urheberrechtsgesetze der einzelnen Länder sowie durch internatio-
nale Abkommen geschützt. Es liegt in der vollen Verantwortung der
Person, die die Musik aufgenommen hat, sicherzustellen, dass die
Aufnehmen nicht gesetzwidrig verwendet werden.
! Beim Umgang mit Musik, die aus dem Internet heruntergeladen
wurde usw., liegt es in der vollen Verantwortung der Person, die
den Musik-Download ausgeführt hat, sicherzustellen, dass die
aufgenommenen Inhalte entsprechend den Vorschriften auf der
Download-Site verwendet werden.
Vorsichtshinweise zur Installation von
rekordbox (Mac/Windows)
Lesen Sie den Abschnitt Software-Lizenzvereinbarung vor der Installation
von rekordbox sorgfältig durch.
! Die mitgelieferte CD-ROM enthält Installationsprogramme und
Bedienungsanweisungen in den folgenden 12 Sprachen:
Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch, Niederländisch,
Spanisch, Portugiesisch, Russisch, Chinesisch (vereinfachte
Zeichen), Chinesisch (traditionelle Zeichen), Koreanisch, Japanisch.
! Bei der Verwendung eines Betriebssystemes in einer andere
Sprache als den oben aufgeführten, wählen Sie die Option
[English (Englisch)] während des Installationsverfahrens.
Unterstützte Betriebssysteme
Mac OS X (10.5.8 oder höher)
1
Windows
®
7 Home Premium/Professional/
Ultimate
32-Bit-Version
1
64-Bit-Version
1
Windows Vista
®
Home Basic/
Home Premium/Business/Ultimate (SP2
oder höher)
32-Bit-Version
1
64-Bit-Version
1
Windows
®
XP Home Edition/
Professional (SP3 oder höher)
32-Bit-Version
1
Minimale Betriebsumgebung für rekordbox
(Mac/Windows)
Vergewissern Sie sich, dass der Computer die unten beschriebenen
Rahmenbedingungen erfüllt, bevor Sie die Installation beginnen.
CPU
Für Mac OS X
Macintosh Computer mit Intel
®
Dual-
Core Prozessor und einer Taktfrequenz
von mindestens 1.6 GHz
Für Windows
®
7,
Windows Vista
®
und
Windows
®
XP
PC/AT-kompatible Computer mit
Intel
®
Dual-Core Prozessor und einer
Taktfrequenz von mindestens 2.0 GHz
Arbeitsspeicher Mindestens 1 GB RAM
Festplatte
250 MB oder mehr freier Speicherplatz (ohne Platz für die
Speicherung von Musikdateien usw.)
Optisches
Laufwerk
Optisches Disc-Laufwerk, auf dem die CD-ROM gelesen werden
kann
Ton
Audio-Ausgang für Lautsprecher, Kopfhörer, usw. (internes
oder externes Audio-Gerät)
Internet-
Verbindung
Für Anmeldung und Anfragen verwenden Sie einen
Webbrowser, der 128-Bit SSL unterstützt (Safari 2.0 oder höher
oder Internet Explorer
®
6.0 oder höher).
USB-Anschluss
Ein USB-Anschluss zum Anschließen eines USB-Geräts (Flash-
Speicher, Festplatte, usw.) wird benötigt, um Musikdateien auf
das USB-Gerät zu übertragen.
LAN-Anschluss
Zum Übertragen von Musikdateien zu einem Pioneer DJ-Player
wird ein Ethernet-LAN-Adapter (RJ45-Anschluss) für die
Kommunikation mit dem DJ-Player benötigt.
! Volle Funktionalität kann nicht auf allen Computern garantiert werden,
auch wenn diese mit den oben beschriebenen Betriebsanforderungen
übereinstimmen.
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