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▪ Lassen Sie Ihr Elektrowerkzeug nur von qualifiziertem Fachpersonal und nur mit Original-
Ersatzteilen reparieren. Damit wird sichergestellt, dass die Sicherheit des
Elektrowerkzeugs gewahrt bleibt.
5 VORSICHTSMASSNAHMEN BEIM GEBRAUCH
5.1 Sicherheitshinweise zum Arbeiten mit Druckluft und Ausblaspistolen
▪ Verdichter und Leitungen erreichen im Betrieb hohe Temperaturen. Berührungen führen
zu Verbrennungen.
▪ Die vom Verdichter angesaugten Gase oder Dämpfe sind frei von Beimengungen zu
halten, die in dem Verdichter zu Bränden oder Explosionen führen können.
▪ Beim Lösen der Schlauchkupplung ist das Kupplungsstück des Schlauches mit der Hand
festzuhalten, um Verletzungen durch den zurückschnellenden Schlauch zu vermeiden.
▪ Bei Arbeiten mit der Ausblaspistole Schutzbrille tragen. Durch Fremdkörper und
weggeblasene Teile können leicht Verletzungen verursacht werden.
▪ Mit der Ausblaspistole keine Personen anblasen oder Kleidung am Körper reinigen.
5.2 Sicherheitshinweise beim Farbspritzen
▪ Keine Lacke oder Lösungsmittel mit einem Flammpunkt von weniger als 55° C
verarbeiten.
▪ Lacke und Lösungsmittel nicht erwärmen.
▪ Werden gesundheitsschädliche Flüssigkeiten verarbeitet, sind zum Schutz Filtergeräte
(Gesichtsmasken) erforderlich. Beachten Sie auch die von den Herstellern solcher Stoffe
gemachten Angaben über Schutzmaßnahmen.
▪ Die auf den Umverpackungen der verarbeiteten Materialien aufgebrachten Angaben und
Kennzeichnungen der Gefahrstoffverordnung sind zu beachten. Gegebenenfalls sind
zusätzliche Schutzmaßnahmen zu treffen, insbesondere geeignete Kleidung und Masken
zu tragen.
▪ Während des Spritzvorgangs sowie im Arbeitsraum darf nicht geraucht werden. Auch
Farbdämpfe sind leicht brennbar.
▪ Feuerstellen, offenes Licht oder funkenschlagende Maschinen dürfen nicht vorhanden
sein bzw. betrieben werden.
▪ Speisen und Getränke nicht im Arbeitsraum aufbewahren oder verzehren. Farbdämpfe
sind schädlich.
▪ Der Arbeitsraum muss größer als 30 m3 sein und es muss ausreichender Luftwechsel
beim Spritzen und Trocknen gewährleistet sein. Nicht gegen den Wind spritzen.
Grundsätzlich beim Verspritzen von brennbaren bzw. gefährlichen Spritzgütern die
Bestimmungen der örtlichen Polizeibehörde beachten.
▪ In Verbindung mit dem PVC-Druckschlauch keine Medien wie Testbenzin, Butylalkohol
und Methylenchlorid verarbeiten (verminderte Lebensdauer).
5.3 Betrieb von Druckbehältern
▪ Wer einen Druckbehälter betreibt, hat diesen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu
erhalten, ordnungsgemäß zu betreiben, zu überwachen, notwendige Instandhaltungs- und
Instandsetzungsarbeiten unverzüglich vorzunehmen und die den Umständen nach
erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.
▪ Die Aufsichtsbehörde kann im Einzelfall erforderliche Überwachungsmaßnahmen
anordnen.
▪ Ein Druckbehälter darf nicht betrieben werden, wenn er Mängel aufweist, durch die
eschäftigte oder Dritte gefährdet werden.
▪ Der Druckbehälter ist regelmäßig auf Beschädigungen, wie z. B. Rost zu kontrollieren.
Stellen Sie Beschädigungen fest, so wenden Sie sich bitte an die Kundendienstwerkstatt.