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die Kochmulde positioniert oder fixiert
ist.
Sicherheitshinweise fur den Einbau der
Mulde
• Bei den Einbaumöbeln müssen Furniere
oder Kunststoffbeläge mit
hitzebeständigem Kleber (100 Grad C)
verarbeitet sein. Sind Kunststoffbeläge
oder Kleber nicht genügend
temperaturbeständig, so kann sich der
Belag verformen oder lösen.
• Die Verwendung von Holz-
Wandabschlußleisten aus Massivholz auf
Arbeitsplatten, hinter den Kochstellen ist
zulässig, sofern die Mindestabstände
eingehalten werden.
• Unter der Gasmulde muß mit einem
Mindestabstand von 50 mm. ein nur mit
Werkzeug herausnehmbarer
Zwischenboden angebracht werden. Der
Zugang für den Fachmann muß möglich
sein.
• Unterhalb der Kochmulde darf kein
Backofen eigebaut werden.
• Bei Einbau direkt neben einem
Hochschrank ist ein Sicherheitsabstand
von mind. 50 mm einzuhalten. Die
Seitenfläche des Hochschranks ist mit
wärmefestem Material zu verkleiden.
• Der Seitenabstand zu Hochschränken
sollte aus arbeitstechnischen
Erfordernissen jedoch mindestens 300
mm betragen.
• Der Abstand zur Rückwand muß
mindestens 55 mm betragen, seitlich zur
Wand 80 mm.
• Es ist dafür zu sorgen, daß wegen
Brandgefahr keine feuergefähr-lichen
oder leicht entzündbaren oder durch
Wärme verformbaren Gegenstände
direkt unter der Mulde angeordnet bzw.
gelegt werden.
• Der Unterbauschrank unter der
Gasmulde muß falls sich bei raschem
Öffnen oder Schließen der Möbeltür die
Flamme der Gasbrenner unruhig verhält
oder erlischt, mit einer Rückwand
versehen werden. Unterbauschrank und
Kochfeld sind dadurch lufttechnisch
getrennt.
• Das Gerät entspricht dem Typ “Y”.
Geräte dieses Typs dürfen nur einseitig
neben höheren Küchen-möbeln, Geräten
oder Wänden eingebaut werden.