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Gewährleistung
Gewährleistungsbestimmungen
1. Gewährleistungsansprüche können Sie nur innerhalb eines Zeitraumes von
max. 2 Jahren, gerechnet ab Kaufdatum, erheben. Unsere Gewährleistung
ist auf die Behebung von Material- und Fabrikationsfehlern bzw. Austausch
des Fahrrades beschränkt. Auf Rahmen und Gabel wird darüber hinaus eine
8-jährige Gewährleistung auf Bruchsicherheit gegeben. Die Erfüllung erfolgt
nach unserer Wahl durch Instandsetzung des Fahrrades. Unsere Gewährlei-
stung ist für Sie kostenlos.
Die Untersuchung der Störung und Ihrer Ursachen erfolgt stets durch unseren
Kundendienst und umfasst:
Ersatzteillieferungen für die Reparaturarbeiten im Rahmen der Gewährlei-
stung
Reparatur oder Austausch des defekten Bauteils
Ersatzteile gehen in unser Eigentum über.
2. Bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch gehen die Kosten des Ver-
sandes und die Kosten des Aus- und Ein baus zu unseren Lasten. Durch
Vorlage der Kaufquittung ist der Gewährleistungsanspruch nach zuweisen.
3. Der Käufer verp ichtet sich, das gekaufte Fahrrad zu keinem anderen, als in
der Bedienungsanleitung vorgesehenen Zweck zu benutzen (vgl. Bestim-
mungsgemäße Verwendung).
4. Wenn das Fahrrad von Dritten oder durch Einbau fremder Teile verändert
worden ist bzw. eingetretene Mängel in ursprünglichem Zusammenhang mit
der Veränderung stehen, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Ferner er-
lischt der Gewährleistungsanspruch, wenn die Vorschriften über die Behand-
lung des Fahrrads (Bedienungsanleitung) nicht befolgt worden sind.
5. Nicht eingeschlossen in die Gewährleistung sind:
Verbrauchsmaterial, das nicht in Zusammenhang mit Reparaturarbeiten an
anerkannten Störungen steht.
alle Wartungsarbeiten oder sonstige Arbeit, die durch Abnutzung, Unfall
oder Betriebsbedingungen so wie Fahren unter Nichtbeachtung der Her-
stellerangaben entstehen.
alle Vorkommnisse, wie Geräuschentwicklung, Schwingungen, Abnutzung
usw., die die Fahrzeuggrund- und Fahreigenschaften nicht beeinträchtigen.
Schäden, die zurückzuführen sind auf:
den Einbau von Teilen von fremder Seite oder die Bemühungen des Be-
nutzers, den Schaden selbst zu beheben.
– die Nichtverwendung von Original-Ersatzteilen.
Gewährleistung
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