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Sie dürfen nur dann mit Ihrem E-Bike auf öffentlichen Straßen und Wegen fahren, wenn es mit der Aus-
rüstung ausgestattet ist, die in dem Land gesetzlich vorgeschrieben ist.
In Deutschland sind diese Anforderungen in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gere-
gelt. Ein Fahrrad bzw. E-Bike muss demnach ausgestattet sein mit:
− zwei voneinander unabhängig funktionsfähigen Bremsen,
− einer deutlich hörbaren Glocke,
− einem funktionsfähigen Frontscheinwerfer und einer Schlussleuchte,
− Speichenreflektoren bzw. reflektierenden Seitenstreifen auf der Felge oder Bereifung,
− Pedalreflektoren,
− einem weißen, nach vorne wirkenden Rückstrahler (wenn nicht im Scheinwerfer integriert),
− einem roten, nach hinten wirkenden Reflektor (Großflächen-Z-Reflektor) ausgerüstet sein.
BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG
Dieses E-Bike ist aufgrund der Konzeption und Ausstattung dazu bestimmt, auf öffentlichen Straßen und
befestigten Wegen eingesetzt zu werden. Die hierzu erforderliche sicherheitstechnische Ausstattung wur-
de mitgeliefert und muss vom Benutzer oder Fachmann regelmäßig überprüft und, falls erforderlich, in-
stand gesetzt werden.
Für jeden darüber hinausgehenden Gebrauch bzw. die Nichteinhaltung der sicherheitstechnischen Hin-
weise dieser Bedienungsanleitung und die daraus möglichen Schäden haften weder Hersteller noch
Händler. Dies gilt insbesondere für die Benutzung im Gelände, bei Sportwettkämpfen, bei Überladung
jeglicher Art, nicht ordnungs gemäßer Beseitigung von Mängeln und der Benutzung im gewerblichen Be-
reich.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der Betriebs-, Wartungs- und Pflege-
hinweise.
UMWELTHINWEISE
Sie sind als E-Bike-Fahrer nur Gast in der Natur. Benutzen Sie daher immer vorhandene, ausgebaute und
befestigte Wege. Fahren Sie nie durch wildes, geschütztes Gelände, um Ihre und die Sicherheit anderer
Lebewesen nicht zu gefährden. Hinterlassen Sie die Natur so, wie Sie sie vorgefunden haben. Vermeiden
Sie durch eine angemessene Fahrweise und Ihrem Verhalten Schäden in der Natur. Hinterlassen Sie
auch insbesondere keinen Abfall.
Wir empfehlen, das E-Bike erst ab einem Alter von 14 Jahren zu benutzen.
TEILNAHME AM STRASSENVERKEHR • BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG • UMWELTHINWEISE
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