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GEWÄHRLEISTUNG | GARANTIE
GEWÄHRLEISTUNG | GARANTIE
1. GEWÄHRLEISTUNG
Gewährleistungsansprüche können Sie innerhalb eines Zeitraumes von maximal 2 Jahren, ge-
rechnet ab Kaufdatum, erheben. Die Gewährleistung ist auf die Reparatur oder den Austausch
des beschädigten Bauteils / Fahrrades beschränkt und erfolgt nach unserer Wahl. Unsere Ge-
währleistung ist für Sie stets kostenlos. Sie gilt jedoch nicht, wenn andere Mängel als Materi-
al- und Verarbeitungsfehler festgestellt werden.
GARANTIE AUF RAHMEN/GABELBRUCH
Auf den Rahmen und die Gabel wird eine 10-jährige Garantie auf Bruchsicherheit gegeben.
Die Garantie beginnt ab dem Kaufdatum. Im Falle eines Gabel- oder Rahmenbruches bieten
wir Ihnen gegen Vorlage des Kaufbeleges den Umtausch des Fahrrades oder eine Gutschrift,
abzüglich einer Nutzungspauschale, an. Die Höhe der Nutzungspauschale richtet sich nach
dem Zeitraum, seit dem Sie das Fahrrad gekauft haben. Die Garantie gilt nicht, wenn andere
Mängel als Material- und Verarbeitungsfehler festgestellt werden.
2. Der Anspruch auf Gewährleistung bzw. Garantie muss durch Vorlage der Kaufquittung vom
Käufer nach gewiesen werden.
3. Die Untersuchung der Störung und ihrer Ursachen erfolgt stets durch unseren Kundendienst.
Die im Rahmen der Gewährleistung oder Garantie ausgetauschten Bauteile gehen in unser Ei-
gentum über.
4. Bei berechtigtem Gewährleistungs- bzw. Garantieanspruch gehen die Kosten des Versandes
und die Kosten des Aus- und Ein baus zu unseren Lasten.
5. Wenn das Fahrrad von Dritten oder durch Einbau fremder Teile verändert worden ist bzw. ein-
getretene Mängel in ursprünglichem Zusammenhang mit der Veränderung stehen, erlischt
der Gewährleistungs- und Garantieanspruch. Ferner erlischt er, wenn die in der Bedienungs-
anleitung gemachten Vorschriften über die Behandlung und Benutzung des Fahrrades nicht
befolgt worden sind.
Dies betrifft insbesondere die Bestimmungsgemäße Verwendung sowie die Pflege- und War-
tungsanweisungen.
6. Nicht eingeschlossen in die Gewährleistung bzw. Garantie sind:
• Bauteile, die dem Verschleiß, Verbrauch oder der Abnutzung unterliegen
(ausgenommen eindeutiger Material- bzw. Herstellungsfehler), wie z.B.:
– Reifen – Leuchtmittel – Sattel
– Bremsbauteile – Ständer – Akku/Batterie
– Kette – Zahnkränze – Griffe/Bezüge
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