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GEWÄHRLEISTUNG/GARANTIE
GEWÄHRLEISTUNG/GARANTIE
1. Gewährleistungsansprüche können Sie nur innerhalb eines Zeitraumes von
max. 2 Jahren, gerechnet ab Kaufdatum, erheben. Unsere Gewährleistung ist auf
die Behebung von Material- und Fabrikationsfehlern bzw. Austausch des E-Bikes
beschränkt. Auf Rahmen und Gabel wird eine 10-jährige Garantie auf Bruchsi-
cherheit (gerechnet ab Kaufdatum) gegeben. Die Erfüllung erfolgt nach unserer
Wahl durch Instandsetzung des E-Bikes. Unsere Gewährleistung ist für Sie ko-
stenlos. Wir gewähren eine Garantie von einem Jahr ab Kaufdatum auf den
Akku. Die Garantie gilt nur für Material- und Verarbeitungsfehler und nur bei
Vorlage des Kaufnachweises mit Angabe des Kaufdatums für ein Jahr. Die Ga-
rantie gilt nicht, wenn andere Mängel als Material- und Verarbeitungsfehler fest-
gestellt werden.
Die Untersuchung der Störung und Ihrer Ursachen erfolgt stets durch unseren
Kundendienst und umfasst:
• Ersatzteillieferungen für die Reparaturarbeiten im Rahmen der Gewährleistung
• Reparatur oder Austausch des defekten Bauteils
Ausgetauschte Bauteile gehen in unser Eigentum über.
2. Bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch gehen die Kosten des Versandes
und die Kosten des Aus- und Ein baus zu unseren Lasten. Durch Vorlage der
Kaufquittung ist der Gewährleistungsanspruch nach zuweisen.
3. Der Käufer verpichtet sich, das gekaufte E-Bike zu keinem anderen, als in der
Bedienungsanleitung vorgesehenen Zweck zu benutzen (vgl. Bestimmungsge-
mäße Verwendung).
4. Wenn das E-Bike von Dritten oder durch Einbau fremder Teile verändert worden
ist bzw. eingetretene Mängel in ursprünglichem Zusammenhang mit der Verän-
derung stehen, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Ferner erlischt der Ge-
währleistungsanspruch, wenn die Vorschriften über die Behandlung des E-Bikes
(Bedienungsanleitung) nicht befolgt worden sind.
5. Nicht eingeschlossen in die Gewährleistung sind:
Verbrauchsmaterial, das nicht in Zusammenhang mit Reparaturarbeiten an
anerkannten Störungen steht.
alle Wartungsarbeiten oder sonstige Arbeit, die durch Abnutzung, Unfall oder
Betriebsbedingungen so wie Fahren unter Nichtbeachtung der Herstelleranga-
ben entstehen.
alle Vorkommnisse, wie Geräuschentwicklung, Schwingungen, Abnutzung
usw., die die Grund- und Fahreigenschaften nicht beeinträchtigen.
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