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Die Zimmerei-Kettensäge CCP 380 ist aus-
schließlich für Quer- und Längsschnitte in Massiv-
holz bestimmt. Die Maschine wird von einer
Person bedient und an den dafür vorgesehenen
Handgriffen gehalten und geführt.
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als
nicht bestimmungsgemäß.
Für hieraus resultierende Schäden jeder Art haftet
der Hersteller nicht. Das Risiko trägt allein der Be-
nutzer.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört
auch die Einhaltung der vom Hersteller vorge-
schriebenen Betriebs-, Wartungs- und Instandhal-
tungsbedingungen.
Die sämtlichen gültigen gesetzlichen Vorschriften
auf dem Arbeitsschutzgebiet, die in Kapitel ge-
nannten Sicherheitshinweise sowie die sonstigen
allgemein anerkannten sicherheitstechnischen
und arbeitsmedizinischen Regeln sind unbedingt
einzuhalten. Eingenmächtige Veränderungen an
der Maschine schließen eine Haftung des Herstel-
lers für daraus resultierende Schäden aus.
Auch bei bestimmungsgemäßer Ver-
wendung können trotz Einhaltung aller
einschlägigen Sicherheitsvorschriften
aufgrund der durch den Einsatzzweck
der Maschine bedingten Konstruktion
noch folgende Restrisiken auftreten:
❏ Verletzen an den Schneidgliedern beim Ket-
tenwechsel.
❏ Berühren der Sägekette im Schneidbereich.
❏ Erfassen der Kleidung durch die laufende Sä-
gekette.
❏ Verletzen durch wegfliegende Werkstück-
oder Werkzeugteile.
❏ Gefahren durch die bewegliche elektrische
Anschlußleitung.
❏ Rückstoß beim Verklemmen der Sägekette.
❏ Konzentration gesundheitsgefährdender
Holzstäube bei Arbeiten an Orten ohne aus-
reichende Belüftung.
❏ Berühren spannungsführender Teile bei ge-
öffnetem Maschinengehäuse und nicht gezo-
genem Netzstecker.
❏ Beeinträchtigung des Gehörs bei länger an-
dauernden Arbeiten ohne Gehörschutz.
Zum sicheren Betreiben der Maschine
sind die gültigen gesetzlichen Arbeits-
sicherheitsvorschriften und die Sicher-
heitshinweise des Herstellers zu
befolgen.
Eine sichere Arbeit mit dem Werkzeug
ist nur dann möglich, wenn Sie diese
Betreibsanweisung gründlich durchle-
sen und die angeführten Hinweise des
Herstellers unbedingt einhalten.
❏ Die Sicherheitsvorschriften sind ein Bestand-
teil der Maschinelieferung und sind unbedingt
einzuhalten.
❏ Die Maschine darf nur von ordnungsgemäß
ausgebildeten Personen bedient, gewartet
und instandgesetzt werden. Diese müssen
das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter
erreicht haben und über:
◆ sicheres Arbeiten
◆ richtige Verwendung
◆ Restsicherheitsrisiken ausreichend un-
terwiesen sein.
◆ Sie müssen die Betriebsanleitung gele-
sen und verstanden haben.
❏ Vor dem Einschalten der Maschine muss der
Ölbehälter mit Kettenhaftöl befüllt werden.
Ohne Ölfüllung wird schon nach kurzer Ein-
schaltdauer die Ölpumpe zerstört.
❏ Wird die Maschine in geschlossenen Räumen
betrieben, ist eine ausreichende Belüftung zu
gewährleisten, ansonsten kann der Einsatz
einer Absaugung erforderlich werden.
❏ Fremdkörper im Werkstück entfernen. Metal-
lische Einschlüsse beschädigen das Werk-
zeug und können zu Unfällen führen.
❏ Vorsicht am Spanauswurf! Bei verstopftem
Spanauswurf ist die Maschine abzuschalten
und der Netzstecker zu ziehen. Erst bei still-
stehendem Werkzeug darf die Schutzabdek-
kung entfernt und der Spanauswurf
freigemacht werden. Greifen Sie nie bei lau-
fender Maschine in den Spanauswurf.
❏ Der Schalldruckpegel übersteigt 85 dB (A),
Gehörschutz tragen!
❏ Maschine erst einschalten, wenn sie zum Ar-
beiten am Werkstück angesetzt ist. Beginnen
Sie mit dem Schneiden erst, wenn die Ma-
schine ihre volle Drehzahl erreicht hat.
❏ Maschine nach dem Ausschalten erst dann
vollständig absetzen, wenn das Werkzeug
stillsteht.
Einsatzbereich der
Maschine
Restrisiko
Sicherheitshinweise
CCP_380D.fm Seite 4 Montag, 27. August 2001 2:18 14