Weltweite Garantie
Um sicherzustellen, dass das gekaufte Gerät jederzeit einwandfrei und zuverlässig funktioniert,
empfehlen wir ausdrücklich, dass der Käufer vor dem Gebrauch bzw. vor der Inbetriebnahme sehr
sorgfältig das Bedienhandbuch durchliest und sich genau an die Anweisungen für eine sichere
und korrekte Bedienung des Gerätes hält. Wir empfehlen, dass das Raymarine-Gerät von einem
autorisierten und zertifizierten Servicehändler installiert und in Betrieb genommen wird. Installa-
tionen durch andere Personen oder Firmen (die nicht von Raymarine zertifiziert bzw. autorisiert
sind) können zu einem Verfall der Garantie führen.
1. Produkt-Garantie
1.1 Raymarine garantiert, dass jedes neue Produkt für die Yachtschifffahrt aus einwandfreiem
Material besteht. Raymarine bzw. seine Service-Händler reparieren innerhalb der Garantiefrist
von 2 Jahren (24 Monaten) ab Endabnehmer-Kaufdatum.
1.2 Die Raymarine-Garantie deckt alle Teile und Arbeitsleistungen ab, die mit der
Reparatur verbunden sind, vorausgesetzt, dass das Gerät an Raymarine oder einen
benannten Service-Händler eingeschickt wird.
1.3 Raymarine behält sich das Recht vor, bestimmte Geräte, die sich noch in der
Garantie (nicht in der Reparatur) befinden, auszutauschen, vorbehaltlich der u.g.
Beschränkungen. Voraussetzung ist, dass der Kunde das Gerät an die nächstgelegene Rayma-
rine-Generalvertretung des jeweiligen Landes weiterleitet. Details zu solchen Produkten siehe
www.raymarine.com. Oder nehmen Sie Kontakt zur Raymarine-Generalvertretung Ihres Landes
auf.
2. Bord-Garantie
Service an Bord, der durch den nächstgelegenen autorisierten Raymarine-Servicehändler durch-
geführt wird (zur Höhe der Kosten Punkt 4.12 beachten). Dieser Bord-Service gilt für alle Geräte,
für die ein schriftlicher Nachweis über die Installation oder Inbetriebnahme durch einen autori-
sierten Raymarine-Servicehändler erbracht werden kann.
2.2 Die zusätzliche Bord-Garantie erstreckt sich auf Reparaturen an Bord oder auf den Austausch
von Geräten durch Raymarine selbst oder durch autorisierte Servicehändler. Auch hier gilt eine
Garantiefrist von 2 Jahren (24 Monaten). Wenn das Gerät durch einen zertifizierten Rayma-
rine-OEM-Händler auf einem neuen Schiff vor Verkauf an den Kunden installiert wurde, beginnt
die 2-jährige Garantiefrist am Tag des Verkaufs des Schiffes an den Kunden. Wenn das Gerät
durch einen zertifizierten Raymarine-OEM-Händler auf einem Schiff installiert wurde, das bereits
im Besitz des Kunden ist, beginnt die 2-jährige Garantiefrist mit der Inbetriebnahme des Gerätes.
2.3 Einige Raymarine-Geräte werden nicht durch die Bord-Garantie abgedeckt,
wenn sie nicht vorab registriert wurden und vom autorisierten Raymarine-Servicehändler gekauft
wurden. Details zu diesen Produkten finden Sie im Internet
unter www.raymarine.com. Oder nehmen Sie Kontakt zur Raymarine-Generalvertretung
Ihres Landes auf.
2.4 Die Bord-Garantie, die der Kunde käuflich erwerben kann, unterliegt den u.g. Beschränkungen.
3. Wie erhalte ich die Garantie?
3.1 Für den Fall, dass Sie einen Garantie-Service benötigen, wenden Sie sich bitte
Garantie.fm Seite 249 Donnerstag, 8. November 2007 12:27 12