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Wenn die rote Leuchtdiode blinkt, ist der Frequenzregler
gestört.
Die Störung könnte folgende Ursachen haben:
• einen Kurzschluss in einer der Motorwicklungen oder in
der Verdrahtung zum Motor.
- Kontrollieren Sie die Motorverdrahtung und messen
Sie die Spannung in den Motorwicklungen.
• Das Gebläserad berührt das Gehäuse. Das führt zu
einer erhöhten Stromaufnahme.
- Kontrollieren Sie, ob das Gebläse frei und rund läuft.
• Der Frequenzregler ist zu heiss.
- Kontrollieren Sie, ob die Kühlrippe des Frequenz-
reglers heiss ist und ob diese ordnungsgemäss am
Schaltfeld befestigt ist.
Der Frequenzregler lässt sich rückstellen, indem Sie die
Spannung aus- und wieder einschalten.
Externes Gasventil
Bei Bedarf kann ein externes Gasventil an Klemme 17
und 18 angeschlossen werden. An diesen Klemmen liegt
eine Spannung von 230 Volt an, sobald das Gebläse
anläuft. Nach abschalten des Gebläses wird auch die
Spannung wieder ausgeschaltet. Die maximale Strom-
aufnahme des Gasventils soll 0,1A nicht überschreiten.
Dieser Ausgang besitzt folgendes Symbol:
Gebäudeleittechnik
Für den Anschluss an ein Gebäudeleitsystem ist der
remeha Gas 3000 werksseitig mit einem RS 232-An-
schluss ausgestattet.
Ferner ist der Kessel mit folgenden potentialfreien
Kontakten bestückt: - Betriebsmeldung
- zentrale Störmeldung.
Frequenzregler
Das Gebläse wird über einen Frequenzregler gesteuert.
Dieser Frequenzregler liefert eine Drehspannung von
230V, wobei die Frequenz zwischen 0 und maximal 60Hz
liegen kann. Mittels dieser Frequenzänderung wird die
Drehzahl des Gebläsemotors geregelt.
Dem Frequenzregler sind Leuchtdioden zugeordnet: die
grüne Leuchtdiode zeigt die Bereitschaftsstellung an und
die rote eine Fehlfunktion.
Bei ordnungsgemässem Zustand des Frequenzreglers
hat die grüne Leuchtdiode Dauerlicht. Wenn die grüne
Leuchtdiode blinkt, bedeutet dies, dass der Frequenz-
regler nicht funktionsbereit ist. Überprüfen Sie in diesem
Fall die Verbindung zwischen den Klemmen 7 und 39
sowie die Verbindung zwischen den Klemmen 20 und 28
(Siehe dazu Schaltplan, Par. 3.7).
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