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1.4 Gefahren bei Nichtbeachtung
der Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann
sowohl eine Gefährdung für Personen als auch für
die Umwelt und Geräte zur Folge haben. Die Nicht-
beachtung der Sicherheitshinweise kann zum Ver-
lust jeglicher Schadenersatzansprüche führen.
Im einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise
folgende Gefährdungen nach sich ziehen:
nVersagen wichtiger Funktionen der Geräte.
nVersagen vorgeschriebener Methoden zur
Wartung und Instandhaltung.
nGefährdung von Personen durch elektrische
und mechanische Einwirkungen.
1.5 Sicherheitsbewusstes Arbeiten
Die in dieser Anleitung aufgeführten Sicherheits-
hinweise, die bestehenden nationalen Vorschriften
zur Unfallverhütung sowie eventuelle interne
Arbeits-, Betriebs- und Sicherheitsvorschriften des
Betriebes, sind zu beachten.
1.6 Sicherheitshinweise für den
Betreiber
Die Betriebssicherheit der Geräte und Kompo-
nenten ist nur bei bestimmungsgemäßer Verwen-
dung und im komplett montiertem Zustand gewähr-
leistet.
nDie mit der Bedienung der Geräte beauftragten
Personen haben die Geräte vor Arbeitsbeginn
auf augenfällige Mängel an den Bedienungs-
und Sicherheitseinrichtungen sowie auf das
Vorhandensein und die Funktion der Schutz-
einrichtungen zu überprüfen.
Werden Mängel festgestellt, ist der Auf-
sichtführende zu verständigen!
nBei Mängeln, die die Betriebssicherheit der
Geräte gefährden, ist deren Betrieb umgehend
einzustellen.
nDie Bedienung von Geräten oder Kompo-
nenten mit augenfälligen Mängeln oder
Beschädigungen ist zu unterlassen.
nDie Geräte dürfen nicht unbeaufsichtigt
betrieben werden.
nBeim Einsatz der Geräte müssen die jeweiligen
örtlichen Vorschriften sowie die entspre-
chenden elektrischen Absicherungen beachtet
werden.
nDie jeweiligen Sicherheitsrichlinien der Berufs-
genossenschaften bzw. Sachversicherer sind
zu beachten.
nSicherheitseinrichtungen dürfen weder über-
brückt noch blockiert werden.
nDie Geräte dürfen nicht in feuer- und explosi-
onsgefährdeter Umgebung aufgestellt und
betrieben werden.
nNicht betrieben dürfen die Geräte an Orten:
an denen zündfähige Gas-, Luftoder Staub-,
Luft-Gemische auftreten können; dort wo
brennbare Kleinteile angesaugt werden
können, die sich an der Heizwendel entzünden
können und glühend ausgeblasen werden.
nAuf Sicherheitsabstände zu brennbaren
Gegenständen achten;
0,5 m seitlich und ansaugseitig
2,0 m ausblasseitig
nDie Geräte müssen standsicher aufgestellt
werden und dürfen im Betrieb nicht umfallen
oder rutschen.
nNiemals fremde Gegenstände in die Geräte
stecken.
nDie Geräte dürfen während des Betriebes nicht
abgedeckt werden.
nEin freier Luftansaug und Luftausblas muss
immer gewährleistet sein.
nDie Geräte dürfen nicht in der Nähe von Bade-
wannen, Duschen, Schwimmbecken etc.
betrieben werden.
nDie Geräte dürfen nicht unmittelbar unter einer
Wandsteckdose betrieben werden.
nDie Geräte dürfen nicht über 60 °C Umge-
bungstemperatur betrieben werden.
nDie Geräte oder Komponenten sind keiner
mechanischen Belastung, extremen Wasser-
strahl und extremen Temperaturen auszu-
setzen.
nNiemals Wasser in die Geräte eindringen
lassen.
nEin vorhandener Berührungsschutz (Gitter) für
sich bewegende Teile darf bei einem sich im
Betrieb befindlichen Gerät nicht entfernt
werden.
nBei der Berührung bestimmter Geräteteile oder
Komponenten kann es zu Verbrennungen oder
Verletzungen kommen.
nAlle Gehäuseteile und Geräteöffnungen, z.B.
Luftein- und -austrittsöffnungen, müssen frei
von fremden Gegenständen sein.
nDer Luftausblas darf nicht verengt oder mit
Rohr- oder Schlauchleitungen versehen
werden.
nAlle Elektrokabel der Geräte sind vor Beschä-
digungen, auch durch Tiere, zu schützen.
nVerlängerungen des Anschlusskabels dürfen
nur durch autorisiertes Elektro-Fachpersonal
unter Beachtung von Geräteleistung, Kabel-
länge und Berücksichtigung der örtlichen Ver-
wendung ausgeführt werden.
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